Förderkürzung für Energieberatung sorgt für Unsicherheit
Hausbesitzer müssen nun mit höheren Kosten bei energetischen Sanierungen rechnen

Die Bundesregierung hat kürzlich die Förderung für Energieberatungen unerwartet reduziert. Bis vor kurzem konnten Hausbesitzer noch von einer Zuzahlung in Höhe von 80 Prozent der Beratungskosten profitieren, doch nun wurde dieser Satz auf 50 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme kam für viele überraschend und führt dazu, dass Eigenheimbesitzer nun mit höheren Kosten bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser rechnen müssen. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete diesen Schritt mit der starken Nachfrage nach der Fördermaßnahme. Aufgrund technischer Probleme bei der Antragstellung wurde die ursprüngliche Frist von zwei Tagen bis zum 12. August verlängert, doch auch diese Frist ist nun abgelaufen.
Die Kürzung betrifft nicht nur den Prozentsatz der Förderung, sondern auch die maximalen Fördersummen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sank die Obergrenze von 1300 auf 650 Euro, bei größeren Häusern mit drei oder mehr Wohneinheiten von 1700 auf 850 Euro. Hausbesitzer müssen nun je nach Gebäudetyp mit zusätzlichen Kosten von 650 bis 850 Euro für eine Energieberatung rechnen. Dies könnte für viele Sanierer, die ihre Immobilie energieeffizienter gestalten möchten, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Die Kosten für eine umfassende Energieberatung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden von Experten auf 1500 bis 2500 Euro geschätzt. In diesem Preis sind auch die Ausgaben für einen sogenannten individuellen Sanierungsplan (iSFP) enthalten. Dieser Plan ist essenziell, da er eine detaillierte Auflistung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen enthält und Schritt für Schritt aufzeigt, wie diese Maßnahmen durchgeführt werden sollten, um den Energiebedarf zu senken und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Einige Hausbesitzer, die vor dem 12. August einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt haben, können noch auf die alte Fördersumme hoffen. Dabei gilt das Prinzip, dass ein Förderantrag vor der Beauftragung eines Energieberaters gestellt werden muss, es sei denn, im Vertrag mit dem Berater wird explizit festgelegt, dass dieser nur unter der Bedingung der Förderzusage wirksam wird.
Trotz der gekürzten Förderung kann sich die Beauftragung eines Energieberaters weiterhin lohnen, insbesondere wenn das Sanierungsvolumen hoch ist. Mit einem iSFP können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten erstattet werden, was bei einer maximalen Obergrenze von 60.000 Euro bis zu 12.000 Euro ausmachen kann. Ohne iSFP sinkt die mögliche Erstattung auf 15 Prozent der Kosten bei einer Obergrenze von 30.000 Euro, also maximal 4500 Euro.
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Zur AktienanalyseDarüber hinaus bleibt der Energieberater in vielen Fällen eine notwendige Voraussetzung, um weitere staatliche Förderungen in Anspruch nehmen zu können, etwa bei KfW-Krediten für die Sanierung zum Effizienzhaus. Auch bei Komplettsanierungen bieten Programme wie das KfW-Kreditprogramm 261 attraktive Finanzierungsmöglichkeiten, die durch Tilgungszuschüsse weiter entlastet werden können. Schließlich können auch die Kosten für einen Architekten bei der Sanierung gefördert werden, etwa durch einen KfW-Kredit für die Baubegleitung, bei dem bis zu 10.000 Euro finanzierbar sind.


