Fördergelder für Erbengemeinschaften bei Heizungsmodernisierung
Was Erben beachten müssen, um staatliche Zuschüsse optimal zu nutzen

Erbengemeinschaften, die eine vererbte Immobilie mit einer alten Heizungsanlage besitzen, haben nun die Möglichkeit, staatliche Fördermittel zur Modernisierung in Anspruch zu nehmen. Dabei können sie Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten. Diese Förderung gilt seit Kurzem und ermöglicht bei Einfamilienhäusern eine Summe von bis zu 23.500 Euro, bei Mehrfamilienhäusern kann der Betrag je nach Anzahl der Wohneinheiten deutlich höher ausfallen. Der Bedarf an Sanierungen ist häufig groß, da Erblasser oft in ihren letzten Lebensjahren wenig in die Instandhaltung investierten, insbesondere bei Heizungsanlagen.
Um diese staatliche Förderung zu erhalten, müssen Erbengemeinschaften einige Schritte beachten. Zunächst muss jeder einzelne Erbe den Antrag auf Förderung unterschreiben, da die Gemeinschaft selbst rechtlich nicht als Einheit gilt. Ein Energieberater ist erforderlich, um den Zustand der Immobilie zu bewerten und die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung festzulegen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch qualifizierte Heizungsbauer diese Beratung übernehmen.
Die Kosten für die Sanierung, die nicht durch die staatliche Förderung gedeckt werden, müssen die Erben selbst tragen. Hier empfiehlt es sich, die Zahlungsmodalitäten innerhalb der Gemeinschaft genau abzustimmen, da die Erstattung der staatlichen Fördergelder oft verzögert erfolgt und die Erbengemeinschaft die Rechnungen des Heizungsbauers zunächst vorstrecken muss. Bereits während der Sanierung sollten die Erben besprechen, wie die Immobilie nach Abschluss der Arbeiten genutzt werden soll – sei es zur Vermietung, Eigennutzung oder zum Verkauf.
Entscheidet sich die Erbengemeinschaft für eine Vermietung der Immobilie, besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung aufgrund der neuen Heizungsanlage vorzunehmen. Dies bedarf jedoch der Zustimmung aller Erben. Zudem ergeben sich steuerliche Vorteile durch Abschreibungen der Erhaltungskosten. Ohne eine Mieterhöhung könnte das Finanzamt eine Schätzung ansetzen und eine marktgerechte Miete festlegen. Erbexperten raten daher, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um steuerliche und finanzielle Konsequenzen im Vorfeld zu klären.
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Zur AktienanalyseSollte ein Mitglied der Erbengemeinschaft in der Immobilie wohnen, können sich weitere Besonderheiten ergeben. Nutzt ein Erbe ein Mehrfamilienhaus zur Miete, muss gegebenenfalls seine Miete nach der Sanierung erhöht werden. Diese Entscheidung erfordert erneut die Zustimmung aller Erben. Handelt es sich hingegen um ein Einfamilienhaus, und ein Alleinbesitzer möchte die Förderung in Anspruch nehmen, kann er die Miterben auszahlen und so das Eigentum vollständig übernehmen.


