ANZEIGE

Finnland und Schweden wollen der Nato beitreten, nachdem die Türkei ihr Veto zurückgezogen hat

Die nordischen Länder entschärfen Erdoğans Befürchtungen, sie seien extremistischen Gruppen gegenüber zu entgegenkommend gewesen

•• 4 Min
Finnland und Schweden wollen der Nato beitreten, nachdem die Türkei ihr Veto zurückgezogen hat

Die Türkei hat ihren Widerstand gegen eine Mitgliedschaft Finnlands und Schwedens in der Nato aufgegeben und damit den Weg für einen Beitritt der nordischen Länder zum Bündnis geebnet, um auf den Einmarsch Russlands in der Ukraine zu reagieren.

Die drei Länder unterzeichneten am Dienstag nach stundenlangen, von der Nato vermittelten Gesprächen ein gemeinsames Memorandum und beendeten damit ein sechswöchiges Veto Ankaras, das mit Terrorismusbedenken zusammenhing.

Die Vereinbarung am Vorabend des Nato-Jahresgipfels in Madrid beendete einen Streit, der eine Veranstaltung zu überschatten drohte, die als Demonstration der Einigkeit gegen Russland, der Unterstützung für die Ukraine und des auf zehn Jahre angelegten "strategischen Konzepts" des Bündnisses angekündigt war, das den Ansatz zur Verteidigung seiner osteuropäischen Verbündeten neu gestalten soll.

"Unsere Außenminister haben ein trilaterales Memorandum unterzeichnet, das bestätigt, dass die Türkei auf dem Madrider Gipfel in dieser Woche die Einladung Finnlands und Schwedens, Mitglied der Nato zu werden, unterstützen wird", sagte Finnlands Präsident Sauli Niinistö. "Die konkreten Schritte unseres Nato-Beitritts werden von den Nato-Verbündeten in den nächsten zwei Tagen vereinbart, aber die Entscheidung steht jetzt unmittelbar bevor."

Ein türkischer Beamter sagte, die nordischen Länder hätten sich darauf geeinigt, die kurdischen Milizen in Syrien, die Ankara als Terroristen betrachtet, nicht zu unterstützen - ein Schritt, den Präsident Recep Tayyip Erdoğan im Vorfeld der Wahlen, die vor Juni nächsten Jahres stattfinden müssen, in der Türkei als politischen Sieg feiern wird.

Der Beamte sagte, Finnland und Schweden hätten auch zugestimmt, die Unterstützung für die Gülen-Bewegung einzustellen, eine islamische Sekte, die von der Türkei beschuldigt wird, einen gewaltsamen Putschversuch im Jahr 2016 organisiert zu haben.

Bei den in letzter Minute geführten Gesprächen zwischen Niinistö, Erdoğan, der schwedischen Ministerpräsidentin Magdalena Andersson und Nato-Chef Jens Stoltenberg ging es vor allem darum, eine Einigung zu finden, um die Bedenken der Türkei zu zerstreuen, die nordischen Länder seien zu nachgiebig gegenüber extremistischen Gruppen.

"Unser gemeinsames Memorandum unterstreicht die Verpflichtung Finnlands, Schwedens und der Türkei, sich gegenseitig bei der Bekämpfung von Bedrohungen ihrer Sicherheit zu unterstützen. Dass wir Nato-Verbündete geworden sind, wird diese Verpflichtung noch verstärken", sagte Niinistö.

Stoltenberg sagte, das Abkommen gehe auf die Bedenken der Türkei ein, auch in Bezug auf Waffenexporte und den Kampf gegen den Terrorismus.

Das türkische Außenministerium teilte mit, dass der stellvertretende schwedische Außenminister Robert Rydberg am Mittwoch zu "umfassenden" Gesprächen nach Ankara reisen werde.

Vor dem Treffen warnte Erdoğan, er wolle bei seinem Treffen mit seinen schwedischen und finnischen Amtskollegen Ergebnisse sehen und keine "leeren Worte".

Finnland und Schweden beantragten im Mai als Reaktion auf Russlands Einmarsch in der Ukraine den Beitritt zur Allianz. Nach Angaben von Nato-Beamten wird dieser Prozess wahrscheinlich in den nächsten Wochen genehmigt werden.

Die Türkei, die der Nato seit 1952 angehört, legte jedoch ihr Veto ein und behauptete, die nordischen Länder seien nicht hart genug gegen Gruppen vorgegangen, die mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verbunden sind, einer Miliz, die seit Jahrzehnten gegen den türkischen Staat kämpft und von den USA und der EU als terroristische Organisation eingestuft wird.

Ankara beanstandete auch ihre Unterstützung für eine syrische Kurdenmiliz mit engen Verbindungen zur PKK, die als Rückgrat der von den USA geführten Kampagne gegen Isis diente.

Vor seiner Abreise nach Madrid telefonierte Erdoğan mit US-Präsident Joe Biden. Es wird erwartet, dass die beiden Staats- und Regierungschefs am Rande des Gipfels zu einem persönlichen Treffen zusammenkommen.

In einer Erklärung vom Dienstag begrüßte Biden die Vereinbarung zwischen der Türkei, Finnland und Schweden und erklärte, sie ebne den Nato-Mächten den Weg, die beiden nordischen Länder auf dem Gipfel in Madrid zum Beitritt in die Allianz einzuladen.

"Ihre Mitgliedschaft wird die kollektive Sicherheit der Nato stärken und dem gesamten transatlantischen Bündnis zugute kommen. Ich freue mich darauf, mit Nato-Generalsekretär Stoltenberg, unseren Verbündeten und dem Kongress zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass wir sie rasch in unser Bündnis aufnehmen können", sagte er.

Einige westliche Beamte glauben, dass der türkische Staatschef versucht hat, die Frage der Nato-Mitgliedschaft Schwedens und Finnlands zu instrumentalisieren, um sich Zusagen Washingtons zu sichern, insbesondere im Zusammenhang mit Ankaras Drängen auf den Kauf neuer F-16-Kampfjets aus US-amerikanischer Produktion sowie von Modernisierungspaketen für bestehende Flugzeuge.

Während die Regierung Biden ihre Unterstützung für den Verkauf signalisiert hat, wiesen US-Beamte darauf hin, dass der Kongress das Geschäft absegnen müsse - und argumentierten, dass die lautstarken Einwände der Türkei gegen die Aufnahme Schwedens und Finnlands ihr auf dem ohnehin skeptischen Capitol Hill nicht geholfen hätten.

Erdoğan sagte am Dienstag, Ankara wolle schnellere Fortschritte bei seinem F-16-Antrag und warf den USA eine "Hinhaltetaktik" vor.

FinnlandSchwedenNATOTürkei

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.