Fidelity fordert Sterbeurkunde: Was steckt dahinter?
Eine geschiedene Frau erhält Post von Fidelity – und fragt sich, ob sie Begünstigte des Nachlasses ihrer Ex-Schwägerin ist.

Eine ungewöhnliche Situation beschäftigt derzeit eine Leserin des US-Finanzportals MarketWatch: Sie erhielt ein Schreiben des amerikanischen Finanzdienstleisters Fidelity, in dem das Unternehmen nach Informationen zu einer Person fragte, die möglicherweise mit ihr verwandt sei. Offenbar unterhielt diese Person ein Konto bei Fidelity. Die Frau fragt sich nun, ob sie als Begünstigte des Nachlasses infrage kommt.
Bei der fraglichen Person handelt es sich um die Schwester ihres Ex-Mannes – also ihre ehemalige Schwägerin. Diese verstarb vor etwa fünf Jahren. Die Ehe mit dem Bruder der Verstorbenen liegt bereits mehr als 15 Jahre zurück, die beiden sind seit dieser Zeit geschieden. Die verstorbene Schwägerin war nie verheiratet und hatte keine Kinder. Sie hinterließ jedoch mehrere lebende Geschwister, die denselben Nachnamen tragen.
Warum kontaktiert Fidelity die Ex-Schwägerin?
Dass Fidelity ausgerechnet die geschiedene Ex-Schwägerin anschreibt, mag auf den ersten Blick verwundern. Finanzinstitute sind jedoch gesetzlich verpflichtet, im Todesfall eines Kontoinhabers aktiv nach möglichen Begünstigten oder Erben zu suchen – insbesondere dann, wenn kein eindeutiger Begünstigter benannt wurde oder das Konto seit längerer Zeit inaktiv ist. In den USA gibt es zudem sogenannte „Unclaimed Property"-Gesetze, die Finanzinstitute dazu zwingen, nachrichtenlose Konten an den Staat zu melden, sofern keine Erben gefunden werden.
Die Tatsache, dass Fidelity die Frau kontaktiert, bedeutet nicht zwingend, dass sie tatsächlich als Begünstigte eingetragen ist. Es kann auch sein, dass das Unternehmen schlicht versucht, den Nachlass der Verstorbenen zu klären und dabei alle möglichen Verbindungen prüft. Da die Verstorbene mehrere lebende Geschwister hat, die denselben Nachnamen tragen, wäre es naheliegend, dass diese als nächste Verwandte vorrangig berücksichtigt werden.
Die Frage nach der Sterbeurkunde
Ein zentrales Thema in diesem Fall ist die Anforderung einer Sterbeurkunde. Fidelity verlangt offenbar entsprechende Dokumente, um den Todesfall offiziell zu bestätigen. Die Betroffene kommentiert dies mit einer Portion Humor: „Ein Teil von mir scherzt, dass die Gebühr für eine Sterbeurkunde wie der Kauf eines Lottoscheins wäre." Diese Aussage verdeutlicht die Unsicherheit, die mit einer solchen Situation einhergeht – man investiert Zeit und Geld in die Beschaffung von Dokumenten, ohne zu wissen, ob am Ende tatsächlich ein Erbe winkt.
Sterbeurkunden sind in den USA kostenpflichtig und müssen in der Regel beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes beantragt werden. Die Kosten variieren je nach Bundesstaat, liegen aber typischerweise im zweistelligen Dollarbereich pro Exemplar. Für jemanden, der nicht sicher ist, ob er überhaupt Ansprüche geltend machen kann, ist diese Investition mit einem gewissen Risiko verbunden.
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Zur AktienanalyseWas bedeutet das für Anleger und Erben?
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf ein Thema, das viele Menschen unterschätzen: die sorgfältige Benennung von Begünstigten bei Finanzkonten. Wer kein Testament hinterlässt und keine Begünstigten benennt, hinterlässt seinen Erben oft einen bürokratischen Aufwand. Finanzinstitute sind dann gezwungen, eigenständig nach möglichen Anspruchsberechtigten zu suchen – ein Prozess, der Jahre dauern kann.
Für deutsche Anleger ist die Situation zwar rechtlich anders geregelt als in den USA, das Grundprinzip gilt jedoch auch hierzulande: Wer Konten, Depots oder Versicherungen besitzt, sollte klar festhalten, wer im Todesfall begünstigt sein soll. Eine rechtzeitige und eindeutige Regelung erspart Angehörigen und Erben erheblichen Aufwand – und verhindert, dass Vermögen im schlimmsten Fall an den Staat fällt.


