ANZEIGE

FamilyMart setzt Lady Gaga im Kampf gegen Arbeitskräftemangel ein

Die japanische Convenience-Store-Kette holt den Pop-Megastar als Botschafterin, um dem Personalmangel im Land zu begegnen.

•• 3 Min
FamilyMart setzt Lady Gaga im Kampf gegen Arbeitskräftemangel ein

Die japanische Convenience-Store-Kette FamilyMart hat die globale Pop-Megastar Lady Gaga als Botschafterin gewonnen. Mit dieser ungewöhnlichen Kooperation will das Unternehmen seine Personalgewinnung intensivieren und dem akuten Arbeitskräftemangel in Japan entgegenwirken. Der passende Werbespot wurde diese Woche ausgestrahlt.

In dem 30-sekündigen Clip reicht die US-Sängerin, gekleidet in eine maßgeschneiderte marineblaue Lederuniform und weiße Plateau-Stilettos, Outfamichi-Bratwurst aus und wischt den Boden eines monochromen Convenience-Stores. „Warum nicht bei FamilyMart arbeiten?“, fragt Lady Gaga die Zuschauer auf Japanisch, während sie durch einen Gang schlendert – vorbei an zwei androiden Versionen ihrer selbst, die Regale mit Produkten wie Tassennudeln, Snacks und Curry-Päckchen auffüllen.

Ein Wendepunkt in der japanischen Werbung

„Dies muss das erste Mal sein, dass ein Convenience-Store eine berühmte Berühmtheit nutzt, um die Idee des Arbeitens dort zu bewerben. Normalerweise sind die Anzeigen für neue Produkte oder Rabattaktionen“, sagte Masuji Ikeda, leitender Forscher am Distribution Economics Institute of Japan. „Es ist ein Wendepunkt.“ Der Schritt markiert damit eine Abkehr von der klassischen Produktwerbung hin zur gezielten Rekrutierungskampagne.

Lady Gaga ist in Japan enorm populär. Fans bezeichnen sie respektvoll als „Gaga-sama“, und alle sechs Termine ihrer Mayhem-Ball-Tour im Januar im Land waren bereits ausverkauft. Diese Strahlkraft soll offenbar auf die Arbeitgebermarke FamilyMart abfärben – ein für deutsche Anleger bemerkenswerter Beleg dafür, wie aggressiv japanische Einzelhändler inzwischen um Personal werben.

Struktureller Druck auf die Branche

Convenience-Stores und ihre Franchisenehmer, die stark auf Teilzeitkräfte angewiesen sind, kämpfen darum, Mitarbeiter zu gewinnen. Der 24/7-Betrieb, niedrige Löhne und anstrengende Arbeit gelten dabei als wenig attraktiv. Zugleich verschärft eine schrumpfende Belegschaft den Wettbewerb um Arbeitskräfte und verleiht den Beschäftigten mehr Verhandlungsmacht, während die Inflation die Gewinnspannen auffrisst.

Werbeexperten sehen in der Lady-Gaga-Kooperation eine breitere Verschiebung innerhalb der japanischen Unternehmenswelt. „Immer mehr [Kunden] sagen uns, dass der einzige Punkt unserer Marketingarbeit jetzt die Personalgewinnung ist“, sagte ein Executive bei Hakuhodo, einer der großen japanischen Werbeagenturen. „Was sie vor allem brauchen, ist, dass die Leute ihren Firmennamen kennen, damit sie darüber nachdenken, für sie zu arbeiten.“ Ergänzend hieß es: „Das ist Werbung für Menschen, denn das ist es, was sie am meisten brauchen.“

Ein Sprecher von FamilyMart, der derzeit 10.481 Teilzeitstellen in 16.455 Filialen in Japan bewirbt, sagte der FT, die Lady-Gaga-Kampagne sei die jüngste in einer Reihe von Bemühungen, den Arbeitsplatz für potenzielle Bewerber attraktiver, lustiger und spannender zu machen. Bereits zuvor hatte die Kette ihre Uniform zum ersten Mal seit einem Jahrzehnt aktualisiert und im August bei einer Laufstagschau in Tokios führendem Sumo-Venue einen moderneren, lässigeren Stil samt neuer Farbpalette präsentiert.

7-Eleven als Vorreiter bei Franchise-Verträgen

Darüber hinaus haben Convenience-Ketten die Führung dabei übernommen, mehr ausländische Arbeitskräfte einzustellen, um Personallücken zu schließen – eine Lösung für Japans demografische Krise, der traditionelle Branchen bislang widerstanden haben. Auch der Einsatz von Technologie wurde ausgeweitet, was wiederum eine technikaffinere Belegschaft erfordert.

FamilyMart steht dabei besonders unter Druck: Im vergangenen Jahr verlangsamte sich der Umsatz, da der Kundenverkehr sank. Dies könnte die Fähigkeit der Franchisenehmer beeinträchtigen, höhere Löhne zu zahlen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. FamilyMart ist die zweitgrößte der drei führenden Convenience-Store-Ketten Japans und erzielt einen Jahresumsatz von 3,3 Billionen Yen (rund 21 Mrd. US-Dollar).

In diesem Jahr kündigte 7-Eleven, der größte Akteur des Sektors, die erste umfassende Überarbeitung seiner Franchise-Vereinbarungen seit einem halben Jahrhundert an. Dabei wurden die an die Zentrale gezahlten Royalties gesenkt und den Franchisenehmern mehr Spielraum eingeräumt, um die Teilzeitlöhne zu erhöhen. FamilyMart erklärte, derzeit die eigenen Franchise-Vereinbarungen zu überprüfen und die Bedingungen der neuen Vereinbarung bis Ende Februar finalisieren zu wollen. Zu den Kosten der Lady-Gaga-Kampagne wollte sich das Unternehmen nicht äußern.

FamilymartLady GagaArbeitskräftemangel JapanConvenience StorePersonalgewinnung7-ElevenFranchise JapanWerbekampagne

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.