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Fahrzeugbrief verloren: So beantragen Sie schnell einen Ersatz

Wer seinen Fahrzeugbrief verliert, muss handeln – aber keine Panik: Der Weg zum Ersatzdokument ist klar geregelt.

Fahrzeugbrief verloren: So beantragen Sie schnell einen Ersatz

Der Fahrzeugbrief – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II – ist eines der wichtigsten Dokumente rund ums Auto. Er weist aus, wer Halter und Eigentümer eines Fahrzeugs ist, enthält technische Daten sowie Angaben zu den letzten beiden Vorbesitzern. Benötigt wird er bei jedem Wechsel der Besitzverhältnisse: beim Verkauf, bei der Ummeldung oder beim Halterwechsel.

Viele Autofahrer verwechseln Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Seit 2005 heißen beide Dokumente im Zuge der EU-weiten Harmonisierung offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief). Alte Fahrzeugbriefe behalten laut ADAC jedoch ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Im Alltag sind die alten Begriffe nach wie vor geläufig.

Ein wichtiger Unterschied: Den Fahrzeugschein (Teil I) müssen Fahrer bei jeder Fahrt mitführen und bei Polizeikontrollen vorzeigen können – so schreibt es Paragraf 13 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor. Den Fahrzeugbrief hingegen bewahrt man sicher zu Hause auf. Rechtlich gilt er übrigens nur als Indiz für das Eigentum, nicht als öffentliche Urkunde im strafrechtlichen Sinne.

Was tun, wenn der Fahrzeugbrief weg ist?

Wer sein Dokument verloren hat, sollte unverzüglich die zuständige Zulassungsstelle informieren und einen Ersatz beantragen. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei Pflicht. Beruhigend: Ohne Fahrzeugbrief darf man weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen – das Fehlen des Dokuments ist kein Fahrverbot.

Für den Neuantrag sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), falls vorhanden
  • Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
  • In manchen Fällen ein Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag)
  • Bei Diebstahl: polizeiliches Aktenzeichen bzw. Anzeigenbestätigung

Da die Anforderungen je nach Zulassungsstelle variieren können, empfiehlt sich vorab ein Blick auf die Website der zuständigen Behörde.

Kosten und Wartezeit: Was Halter einplanen sollten

Die Gebühren für einen neuen Fahrzeugbrief sind nicht bundesweit einheitlich. Laut ADAC belaufen sich die Gesamtkosten typischerweise auf 50 bis 85 Euro. Da Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II grundsätzlich gemeinsam ausgestellt werden, erhält man automatisch auch einen neuen Fahrzeugschein.

Kommt eine eidesstattliche Versicherung hinzu, fallen weitere rund 30,70 Euro an. Wer diese Erklärung notariell beglaubigen lässt, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Ein Vergleich lohnt sich daher.

Bei der Bearbeitungszeit sollten Halter Geduld mitbringen. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das den Fall für 14 Tage im elektronischen Bundesverkehrsblatt veröffentlicht – damit etwa eine Leasinggesellschaft als möglicher Eigentümer Einspruch einlegen kann. Erst nach Ablauf dieser Frist wird das neue Dokument ausgestellt. Insgesamt dauert das Verfahren laut ADAC in der Regel drei bis sechs Wochen.

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