EY reorganisiert nach Wirecard-Skandal
Vermögensverschiebungen werfen Fragen bei Gläubigern auf

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, ehemals bekannt als Ernst & Young, hat in Deutschland eine signifikante Umstrukturierung ihrer rechtlichen Organisation durchgeführt. Diese Veränderung erfolgt im Nachgang zum Wirecard-Skandal, einem der größten Bilanzskandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, bei dem EY als Wirtschaftsprüfer in die Kritik geraten ist. Die Umwandlung der bisherigen Ernst & Young GmbH in eine Kommanditgesellschaft (KG) und die anschließende Abspaltung von drei der fünf Gesellschafter hat in der Finanzwelt für Aufsehen gesorgt.
Die Neustrukturierung erfolgte wenige Wochen nach der Umwandlung in eine KG, bei der drei zentrale Gesellschafter die Gesellschaft verließen und dabei erhebliche Vermögenswerte mitnahmen. Diese Entwicklung hat bei Vertretern der Gläubiger des zusammengebrochenen Wirecard-Konzerns für Alarmstimmung gesorgt. Sie befürchten, dass durch diese Umstrukturierung Vermögenswerte aus der Reichweite von Gläubigeransprüchen entfernt werden könnten. EY hat diese Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass die Umstrukturierung Teil eines Projekts namens "Accelerate" sei, das darauf abzielt, die deutsche Organisation internationalen Standards anzupassen und sich auf eine mögliche Aufspaltung von EY Global vorzubereiten.
Die Umwandlung in eine KG hatte das Ziel, die Geschäftsbereiche Steuerberatung, Strategieberatung und Consulting rechtlich stärker von der Wirtschaftsprüfung zu trennen. Diese Bereiche wurden in eigenständige Firmen überführt, die an der neuen EY GmbH & Co. KG beteiligt wurden. Kurz darauf verließen jedoch die Einheiten für Steuerberatung, Strategieberatung und Consulting die KG wieder, was zu einer erheblichen Veränderung in der Gesellschafterstruktur führte.
Diese Schritte haben bei Experten und Gläubigervertretern Fragen hinsichtlich der Motive und der potenziellen Auswirkungen auf die Haftung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal aufgeworfen. Insbesondere die Tatsache, dass durch den Austritt der Gesellschafter Vermögenswerte aus der KG abgezogen wurden, wirft Bedenken auf, ob dies die Haftungsmasse für Schadenersatzansprüche im Fall Wirecard reduzieren könnte.
EY betont, dass die gesellschaftsrechtlichen Veränderungen keine Auswirkungen auf die Haftungsrisiken für bestehende und abgeschlossene Mandate oder auf laufende Zivilverfahren hätten. Dennoch sehen Rechtsexperten die Konstruktion als ungewöhnlich an und äußern Bedenken, dass die Rechtsposition der Wirecard-Gläubiger sich durch den Umbau nicht verbessert habe.
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Zur AktienanalyseDie neue Struktur und die damit verbundene Vermögensverschiebung könnten zukünftig rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Klägern und EY nach sich ziehen, insbesondere wenn EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal zu Schadenersatz verurteilt wird. Die Umstrukturierung hat EY möglicherweise für die Zukunft abgesichert, indem die anderen Einheiten vor neuen Ansprüchen geschützt sind, die nach ihrem Austritt aus der KG entstehen könnten.


