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EWE Tel siegt im Streit um 5G-Frequenzen

Kritik an Diskriminierung, Forderung nach fairen Bedingungen für Diensteanbieter

EWE Tel siegt im Streit um 5G-Frequenzen

Der Glasfaseranbieter EWE Tel hat einen bedeutenden Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln erzielt, das die 5G-Frequenzauktion von 2018 als rechtswidrig erklärte. Das Urteil kritisierte insbesondere die unzulässige Einflussnahme zugunsten der Mobilfunknetzbetreiber und die heimliche Abschaffung der Diensteanbieterverpflichtung, die zuvor über zwei Jahrzehnte den Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt gefördert hatte. Stattdessen wurde ein Verhandlungsgebot eingeführt, das laut EWE Tel nicht effektiv sei. Geschäftsführer Norbert Westfal betonte, dass die Netzbetreiber versuchen, eine Täter-Opfer-Umkehr zu inszenieren, was EWE Tel nicht akzeptiere.

Die Netzbetreiber argumentieren, dass Investitionen in die Netze rentabel bleiben müssen und warnen vor dem Eintritt von Konzernen wie Amazon in den deutschen Mobilfunkmarkt. Westfal wies diese Bedenken zurück und erklärte, dass solche Anbieter Investitionen in die Infrastruktur eher unterstützen würden. EWE Tel fordert diskriminierungsfreie Mobilfunkvorleistungen zu fairen Preisen, da die aktuellen Entgelte von den Netzbetreibern selbst festgelegt werden.

Westfal schlägt einen Kompromiss vor: Anstatt die gesamte 5G-Frequenzvergabe neu durchzuführen, solle das Verhandlungsgebot ergänzt werden. Er fordert die Wiedereinführung der Diensteanbieterverpflichtung oder zumindest Sicherstellungen wie diskriminierungsfreie Angebote, das Verbot von Vergeltungskündigungen und das Recht für den vierten Netzbetreiber 1&1, alle bezogenen Leistungen weiterzuverkaufen.

EWE Tel sieht sich aktuell durch Netzbetreiber diskriminiert, da diese schnellen 5G-Zugang exklusiv für eigene Marken reservieren und Diensteanbietern nur gedrosselte Leistungen anbieten. Dies geschehe trotz technischer Möglichkeiten für höhere Geschwindigkeiten. Die Bundesnetzagentur spricht in diesem Zusammenhang von „weichen Leitplanken“, die EWE Tel jedoch als unzureichend kritisiert.

Ein weiteres Anliegen betrifft die Vertragssicherheit für Diensteanbieter. Es bestehe das Risiko von Vergeltungskündigungen durch Netzbetreiber bei Beschwerden an die Bundesnetzagentur. Solche Unsicherheiten könnten die Versorgungssicherheit für Endkunden gefährden. Zudem fordert EWE Tel, dass auch 1&1 bundesweit Mobilfunkvorleistungen anbieten darf, um den Wettbewerb zu beleben.

Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission unterstützen ähnliche Forderungen zur Förderung des Wettbewerbs. Westfal betont, dass die Bundesnetzagentur den gesetzlichen Auftrag habe, den Wettbewerb im Mobilfunk zu fördern, und kritisiert, dass bisherige Maßnahmen nicht ausreichen, um die bestehenden Wettbewerbsprobleme zu lösen.

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