ANZEIGE

EU verschärft Big-Tech-Aufsicht: Milliardenbußen gegen Google, Apple und Meta

Europäische Regulierungsbehörden erhöhen den Druck auf Technologieriesen mit Kartell-, Datenschutz- und DSA-Verfahren in Milliardenhöhe.

•• 4 Min
EU verschärft Big-Tech-Aufsicht: Milliardenbußen gegen Google, Apple und Meta

Europäische Regulierungsbehörden haben in den vergangenen Jahren eine beispiellose Welle an Untersuchungen und Bußgeldern gegen die größten Technologiekonzerne der Welt eingeleitet. Betroffen sind Alphabet (Google), Amazon, Apple, Meta, Microsoft, TikTok und X – allesamt Unternehmen, die im Visier von EU-Kommission, nationalen Kartellbehörden und Datenschutzbehörden stehen. Die Verfahren stützen sich auf eine Vielzahl von Rechtsinstrumenten, darunter das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).

Das oberste Gericht Europas wies am 2. Juli die Klage von Google gegen eine EU-Kartellstrafe in Höhe von 4,1 Milliarden Euro wegen Android ab. Die Richter bestätigten damit weitgehend die Feststellungen der Regulierungsbehörden, wonach Google sein mobiles Betriebssystem genutzt habe, um Konkurrenten auszuschließen. Die Europäische Kommission hatte die Strafe ursprünglich 2018 auf 4,3 Milliarden Euro festgesetzt; ein untergeordnetes Gericht reduzierte sie 2022 leicht. Insgesamt hat Google in den vergangenen zehn Jahren EU-Kartellstrafen von fast 11 Milliarden Euro angehäuft.

Darüber hinaus leitete die Kommission im Dezember eine neue Kartelluntersuchung gegen Google ein. Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen Online-Inhalte von Verlagen und YouTube-Material für KI-Zwecke nutzt und damit gegen Wettbewerbsregeln verstößt. Im September 2024 gewann Google zwar seine Klage gegen eine Geldstrafe von 1,49 Milliarden Euro im Bereich Online-Suchwerbung, verlor jedoch eine separate Berufung gegen eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro wegen seines Preisvergleichsdienstes. Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) wies Google im Juni zudem an, die Transparenz bei Suchrankings zu erhöhen und Verlagen ein Widerspruchsrecht gegen die KI-Nutzung ihrer Inhalte einzuräumen.

Amazon und Apple im Fokus nationaler Behörden

Auch Amazon gerät zunehmend unter Druck. Italiens Datenschutzbehörde wies im Februar eine Amazon-Einheit an, die Nutzung personenbezogener Daten von mehr als 1.800 Lagerhausmitarbeitern nahe Rom einzustellen. Das deutsche Bundeskartellamt untersagte Amazon im selben Monat, Preisobergrenzen für Händler auf seinem deutschen Marktplatz festzulegen, und forderte die Herausgabe von Gewinnen, die nach Ansicht der Behörde durch wettbewerbswidriges Verhalten erzielt wurden. Das Gericht der Europäischen Union lehnte im November zudem den Antrag von Amazon ab, seine Einstufung als Plattform mit strengeren DSA-Verpflichtungen aufzuheben.

Apple sieht sich gleich auf mehreren Fronten mit Regulierungsdruck konfrontiert. Die Europäische Kommission verhängte im April 2025 eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro gegen den iPhone-Konzern gemäß dem DMA. Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte eine regulatorische Einstufung, die Apple einer strengeren Wettbewerbskontrolle unterwirft. Die britische CMA stufte Apple und Google im Oktober 2025 als Unternehmen mit „strategischem Marktstatus" ein – eine Einstufung, die der Behörde weitreichende Befugnisse zur Verhaltensregulierung gibt. Im September 2024 hatte das oberste Gericht Europas bereits eine Anordnung bestätigt, nach der Apple 13 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen an Irland leisten muss. Italiens Wettbewerbsbehörde verhängte im Dezember zudem eine Geldstrafe von 98,6 Millionen Euro gegen Apple und zwei Tochtergesellschaften wegen mutmaßlichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich mobiler Apps.

Meta, Microsoft und TikTok unter Beobachtung

Meta Platforms steht ebenfalls unter intensiver Beobachtung. EU-Regulierungsbehörden erklärten im April, dass Facebook und Instagram möglicherweise gegen wegweisende Plattformregeln verstoßen, und forderten Meta auf, mehr gegen den Zugang von Kindern unter 13 Jahren zu tun. Im November 2024 wurde Meta wegen Praktiken zugunsten des Facebook Marketplace mit einer Geldstrafe von 797,7 Millionen Euro belegt. Im Juli 2024 wurde dem Unternehmen vorgeworfen, mit seinem Werbemodell „Bezahlen oder Zustimmen" gegen den DMA zu verstoßen. Im März erklärte Meta, KI-Konkurrenten gegen Gebühr Zugang zu WhatsApp zu gewähren – nachdem die Kommission mit einstweiligen Maßnahmen gedroht hatte. Die Kommission äußerte jedoch später Bedenken, dass die Zugangsbedingungen Drittanbieter weiterhin ausschließen könnten.

Microsoft entging einer potenziell hohen EU-Kartellstrafe, indem es im September Preissenkungen für Office-Produkte ohne die Teams-App zusagte. Die Europäische Kommission hatte Microsoft zuvor beschuldigt, Teams illegal mit seiner Office-Suite gebündelt zu haben. Die britische CMA kündigte im März an, das Ökosystem für Unternehmenssoftware von Microsoft zu untersuchen, einschließlich der Lizenzierungspraktiken im Cloud-Computing.

TikTok wurde im Februar beschuldigt, durch suchterzeugende Plattformfunktionen gegen Online-Inhaltsregeln zu verstoßen. Im Oktober 2025 erklärte die Kommission, TikTok und Meta hätten Forschern keinen angemessenen Datenzugang gemäß DSA gewährt. Im Mai 2025 wurde TikTok zudem beschuldigt, DSA-Anforderungen bezüglich eines Werbe-Repositorys nicht zu erfüllen – einer Datenbank, die Nutzern und Forschern helfen soll, betrügerische Anzeigen zu identifizieren. Das Unternehmen entging einer Geldstrafe, nachdem es Zugeständnisse angeboten hatte.

X erhält erste DSA-Sanktion

X (ehemals Twitter) wurde im Dezember wegen Verstößen gegen Online-Inhaltsregeln mit einer Geldstrafe von 120 Millionen Euro belegt – der ersten Sanktion überhaupt unter dem DSA. Die Europäische Kommission erklärte im Januar, den KI-Chatbot Grok von X zu untersuchen, da die Sorge besteht, dieser könnte illegale Inhalte einschließlich manipulierter Bilder verbreiten. Irlands Datenschutzkommission leitete im Februar eine formelle Untersuchung gegen Grok ein, während die französische Polizei wenige Tage später die Büros von X durchsuchte. X reichte im März Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit seinem Verifizierungssystem mit blauem Haken ein, die derzeit von den Regulierungsbehörden geprüft werden.

Big Tech Regulierung EuGoogle KartellstrafeApple Dma StrafeMeta Dsa VerstoßDigital Markets ActDigital Services ActEu Wettbewerbsrecht Tech

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.