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EU verschärft Ökodesign-Anforderungen für Produkte

Neue Verordnung setzt auf Nachhaltigkeit und strikte Umweltschutzmaßnahmen für Hersteller

EU verschärft Ökodesign-Anforderungen für Produkte

Die Europäische Union setzt mit der neuen Ökodesign-Verordnung strenge Maßstäbe für die Umweltverträglichkeit von Produkten. Die Verordnung tritt am 18. Juli in Kraft und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsstrategie der EU voranzutreiben. Im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien entfaltet diese Verordnung direkte Wirkung in den Mitgliedstaaten und soll somit die Fragmentierung des Binnenmarktes reduzieren. Angelika Kapfer, Rechtsanwältin und Partnerin bei Advant Beiten, erklärt, dass der neue Ansatz der Verordnung darauf abzielt, das unübersichtliche Regelungsdickicht zu beseitigen und ein einheitliches Verfahren zur Durchsetzung zu schaffen.

Die Verordnung erfasst nahezu das gesamte Produktspektrum und legt fest, welche Detailregelungen die Europäische Kommission vornehmen kann. Rainer Bierwagen, ebenfalls Rechtsanwalt bei Advant Beiten, erläutert, dass die konkreten Produktanforderungen durch delegierte Rechtsakte festgelegt werden, die die Kommission auf Basis der Verordnung erlässt. Bis Mitte April 2025 hat die Kommission Zeit, einen ersten Arbeitsplan zu erstellen, der die Priorisierung der Produktgruppen hinsichtlich der Ökodesign-Anforderungen enthält. Nach Erlass des ersten delegierten Rechtsakts haben die betroffenen Unternehmen mindestens 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Bei der Festlegung spezifischer Produktstandards wird die Kommission vom Ökodesign-Forum unterstützt, das aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten und interessierten Personen besteht. Bierwagen führt aus, dass dieses Forum die Anforderungen und Arbeitspläne erarbeitet, die Überwachungsmaßnahmen für den Markt prüft und weitere Produkte identifiziert, die unter das Vernichtungsverbot fallen. Zudem kümmert sich das Forum um Selbstregulierungsmaßnahmen, die von Wirtschaftsteilnehmern zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen vorgeschlagen werden.

Hersteller, die gegen die neuen Standards verstoßen, müssen mit Geldbußen und einem befristeten Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge rechnen. Diese Sanktionen können auch Importeure, Bevollmächtigte des Herstellers und Fulfilment-Dienstleister treffen, wenn der Hersteller nicht innerhalb der EU niedergelassen ist. Simone Schmatz, Rechtsanwältin bei Advant Beiten, betont, dass Konsumenten einen besonderen Rechtsschutz erhalten. Hersteller haften für Schäden, die durch Produkte entstehen, die nicht den Ökodesign-Anforderungen entsprechen.

Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung ist das Verbot, bestimmte Produkte wegzuwerfen, vorerst beschränkt auf Kleidung und Schuhe. Dieses Vernichtungsverbot soll die Überproduktion unattraktiv machen und Hersteller dazu anregen, nur so viel zu produzieren, wie realistisch abgesetzt werden kann. Schmatz unterstreicht, dass diese Produktgruppen vorrangig betroffen sind, da sie häufig zurückgegeben werden und die EU hierin ein Umweltproblem erkennt. Der Onlinehandel wird explizit für dieses Problem verantwortlich gemacht. Es ist wahrscheinlich, dass bald auch Elektro- und Elektronikgeräte von diesem Verbot erfasst werden, allerdings gibt es hierbei einen Ermessensspielraum für die Kommission, insbesondere wenn Produkte aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen vernichtet werden müssen.

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