EU verabschiedet wegweisendes Lieferkettengesetz
Mehr Verantwortung für Unternehmen - Ein Schritt gegen Kinderarbeit und Umweltschäden

Das Europaparlament hat in Zusammenarbeit mit den EU-Staaten einen historischen Schritt in Richtung globaler Verantwortung gemacht, indem es sich auf ein umfassendes Lieferkettengesetz geeinigt hat. Das Gesetz zielt darauf ab, große Unternehmen, die von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, zur Rechenschaft zu ziehen. Die Vereinbarung zwischen den Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten ist ein bedeutsamer Meilenstein im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, die oft in globalen Lieferketten versteckt sind.
Gemäß den festgelegten Bestimmungen sind größere Unternehmen, definiert als solche mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro, von diesem Gesetz betroffen. Nicht-EU-Unternehmen werden ebenfalls erfasst, sofern sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro erzielen. Die EU-Kommission wird eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen. Dieser Schritt wird erwartet, aber er muss noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, was in der Regel eine Formalität ist.
Ein besonders wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist die Verpflichtung der Unternehmen zur Erstellung eines Plans, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie im Einklang mit dem Pariser Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels stehen. Unternehmen werden somit nicht nur für ihre eigenen Aktivitäten verantwortlich gemacht, sondern auch für ihre gesamte Lieferkette, einschließlich ihrer Geschäftspartner und nachgelagerter Tätigkeiten wie Vertrieb und Recycling.
Obwohl Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz hat, das für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gilt und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten wird, geht das EU-Lieferkettengesetz noch einen Schritt weiter. Es erfordert von Unternehmen eine noch umfassendere Risikoanalyse hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit und zwingt sie, Maßnahmen zur Verhinderung und Beendigung solcher Verletzungen zu ergreifen. Diese Vorschriften werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht, das auch Beschwerden prüft und bei Verstößen Bußgelder verhängen kann.
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Zur AktienanalyseTrotz der positiven Resonanz seitens der Menschenrechtsaktivisten und Umweltschützer gab es auch Kritik, insbesondere von Vertretern der Wirtschaft und der Union. Diese äußerten Bedenken hinsichtlich des Bürokratieaufwands, den Unternehmen durch das Gesetz entstehen könnte, und fürchteten, dass dies zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten führen könnte, die nicht denselben Regeln unterliegen. Dennoch bleibt die Einigung ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verantwortung und Transparenz in globalen Lieferketten, um Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltschäden zu bekämpfen und eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern.


