EU-Strafen gegen Big Tech übersteigen 7 Milliarden Dollar
Seit Anfang 2024 häufen sich EU-Bußgelder gegen Google, Apple und Meta – und belasten massiv die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen.

Die Europäische Union hat seit Anfang 2024 Bußgelder gegen US-amerikanische Technologiekonzerne in Höhe von über 6 Milliarden Euro – umgerechnet rund 7 Milliarden Dollar – verhängt. Betroffen sind Google, Apple und Meta, die die Strafen wegen angeblicher Verstöße gegen das europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht anfechten. Die Bußgelder entwickeln sich zu einem zentralen Streitpunkt zwischen Washington und Brüssel.
Die Trump-Administration reagiert zunehmend gereizt auf die europäische Regulierungspraxis. Sie wirft der EU vor, Tech-Unternehmen übermäßig zu regulieren und damit Europas Fähigkeit zu gefährden, vom Aufstieg der Künstlichen Intelligenz zu profitieren. Im Februar unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein Memorandum, in dem er ankündigte, Zölle in Erwägung zu ziehen, um „Digitalsteuern, Bußgelder, Praktiken und Richtlinien zu bekämpfen, die ausländische Regierungen gegen amerikanische Unternehmen erheben".
Jacob Helberg, Staatssekretär für Wirtschaftswachstum, bezeichnete die Bußgelder gegen US-Unternehmen als den „größten Reibungspunkt" in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA. Er verwies zudem darauf, dass die EU in den vergangenen zwei Jahrzehnten US-Tech-Unternehmen mit Strafen von insgesamt mehr als 25 Milliarden Dollar belegt habe. Handelsminister Howard Lutnick brachte es im November auf den Punkt: „Lassen Sie uns die offenen Fälle beilegen. Lassen Sie uns diese hinter uns bringen."
Die EU verteidigt ihre harte Linie
Auf der anderen Seite des Atlantiks sieht man die Lage grundlegend anders. Ein Sprecher der Europäischen Kommission betonte gegenüber CNBC, dass Bußgelder ein „letztes Mittel" seien, wenn Versuche einer gütlichen Einigung scheitern. Die EU argumentiert, ihre konsequente Haltung bringe Unternehmen dazu, Entscheidungen im Sinne der Verbraucher zu treffen. Unternehmen änderten ihr Verhalten manchmal „erst nach Erhalt eines Bußgeldes", so der Kommissionssprecher.
Als konkretes Beispiel nennt die EU den Fall Meta: Der Konzern hatte für Nutzer von Facebook und Instagram ein sogenanntes „Pay or Consent"-Modell eingeführt. Nachdem die Kommission im Rahmen eines DMA-Verfahrens ein Bußgeld von 200 Millionen Euro verhängt hatte, änderte Meta dieses Angebot. Ab Anfang 2026 soll Nutzern ein überarbeiteter Dienst angeboten werden.
Europa befindet sich dabei in einer schwierigen Lage: Einerseits ist der Kontinent bei einem Großteil seiner digitalen Infrastruktur von US-Technologiekonzernen abhängig – auch wenn Regierungen versuchen, Zulieferer zu diversifizieren und souveräne Alternativen zu entwickeln. Andererseits besteht die EU darauf, dass diese Unternehmen ihre Regeln einhalten.
Betroffene Konzerne wehren sich
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Zur AktienanalyseApple erklärte gegenüber CNBC, der Digital Markets Act (DMA) hemme Innovationen, schwäche den Datenschutz, verzögere Produkteinführungen und erhöhe Sicherheitsrisiken. Zu der Behauptung der EU, das Unternehmen habe seine Prozesse als Reaktion auf die DMA-Verfahren geändert, äußerte sich Apple nicht.
Meta verwies auf Äußerungen von Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer. Kaplan bezeichnete das EU-Bußgeld als Versuch, „erfolgreiche amerikanische Unternehmen zu behindern", und kritisierte, es lege „Meta faktisch einen milliardenschweren Zoll auf, während es uns gleichzeitig dazu verpflichtet, einen minderwertigen Dienst anzubieten".
Da die Bußgelder in Höhe von insgesamt 6 Milliarden Euro gerichtlich angefochten werden, hat die EU das Geld noch nicht vollständig eingezogen. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass die Strafen durch vorläufige Zahlungen oder Finanzgarantien abgesichert sein müssen. Parallel dazu laufen mehrere weitere Untersuchungen der Europäischen Kommission gegen US-Tech-Konzerne. Im Februar kündigte die Kommission an, im Rahmen einer laufenden Untersuchung gegen Meta „einstweilige Maßnahmen" zu verhängen, um zu verhindern, dass KI-Assistenten von Drittanbietern von WhatsApp ausgeschlossen werden. Im März leitete die EU zudem ein förmliches Verfahren ein, um zu prüfen, ob die zu Snap gehörende Plattform Snapchat den Digital Services Act im Bereich Kinderschutz einhält.


