EU schließt chinesische Firmen von Aufträgen aus
Maßnahme betrifft Medizinprodukte und soll auf Handelshemmnisse in China reagieren

Chinesische Unternehmen dürfen sich künftig nicht mehr an bestimmten öffentlichen Ausschreibungen in der Europäischen Union beteiligen, sofern es sich um Aufträge für Medizinprodukte im Wert von über fünf Millionen Euro handelt. Dies teilte die EU-Kommission mit und greift damit erstmals zu einem Sanktionsinstrument, das seit 2022 besteht. Der Schritt richtet sich gegen aus ihrer Sicht unfaire Wettbewerbsbedingungen auf dem chinesischen Markt und soll dazu beitragen, europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb besser zu schützen.
Konkret zielt die Maßnahme auf medizinische Produkte unterschiedlichster Art ab. Dazu zählen unter anderem Geräte zur Beatmung, Röntgenanlagen und Sterilisatoren, aber auch Rollstühle sowie einfache Verbrauchsmaterialien wie Pflaster und Verbandsstoffe. Die EU-Kommission begründet den Ausschluss mit erheblichen Hindernissen, denen europäische Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in China ausgesetzt seien.
Nach Angaben der Kommission sei in fast 90 Prozent der Fälle eine Diskriminierung europäischer Anbieter bei der Beschaffung medizinischer Produkte in China festzustellen. Zwar habe sich die Menge der aus China in die EU exportierten Medizinprodukte zwischen 2015 und 2023 mehr als verdoppelt, umgekehrt aber blieben europäischen Unternehmen viele Möglichkeiten auf dem chinesischen Markt verwehrt.
Mit dem nun aktivierten Instrument sollen Drittstaaten zur Öffnung ihrer Märkte für europäische Anbieter bewegt werden. Es ermöglicht der EU, bei nachgewiesener Ungleichbehandlung gezielte Einschränkungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verhängen. Die Maßnahme ist damit Ausdruck einer neuen handelspolitischen Härte, mit der die EU auf protektionistische Tendenzen in Drittstaaten reagiert.
Die Kommission hatte nach eigenen Angaben bereits seit dem vergangenen Jahr mehrfach Gespräche mit den chinesischen Behörden geführt. Diese diplomatischen Bemühungen führten jedoch nicht zu einem aus Sicht der EU zufriedenstellenden Ergebnis. Deshalb wurde nun der Sanktionsmechanismus aktiviert.
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Zur AktienanalyseAusnahmen von den neuen Regelungen sind vorgesehen, beispielsweise dann, wenn keine Anbieter außer chinesischen Firmen an einer Ausschreibung teilnehmen. In solchen Fällen könne der Ausschluss entfallen. Die Kommission betonte jedoch, dass die Anwendung des Instruments notwendig sei, um Gleichbehandlung und faire Marktbedingungen durchzusetzen.


