EU-Reform öffnet Privatanlegern Zugang zu 6.900 Unternehmensanleihen
Make-Whole-Klauseln sind künftig kein Hindernis mehr – Apple, Alphabet und Coca-Cola werden handelbar

Privatanleger in Deutschland können sich über eine deutliche Erweiterung ihrer Anlagemöglichkeiten freuen. Nach jahrelangen Verhandlungen hat die Europäische Union kurz vor dem Jahreswechsel einen wichtigen Durchbruch bei der Reform der PRIIPs-Verordnung erzielt. Die Änderung ermöglicht es Privatanlegern künftig, rund 6.900 zusätzliche Unternehmensanleihen zu handeln – darunter Bonds von US-Schwergewichten wie Apple, Alphabet und Coca-Cola.
Bisher waren viele dieser Papiere für Kleinanleger tabu. Der Grund: Sie enthalten eine sogenannte Make-Whole-Klausel, die es dem Emittenten erlaubt, die Anleihe vorzeitig zu kündigen. Die EU stufte solche Bonds als verpackte Produkte ein, für die ein Basisinformationsblatt vorliegen muss – was oft nicht der Fall war. Damit blieben die Papiere Privatanlegern verschlossen.
Die neue Regelung ist Teil der EU-Kleinanlegerstrategie, die den Kapitalmarkt für Privatinvestoren attraktiver machen soll. Im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Kommission und EU-Ministerrat wurde vereinbart, Unternehmensanleihen mit Make-Whole-Klausel von der PRIIPs-Verordnung auszunehmen. Jens Furkert, Leiter des Anleihehandels an der Börse Stuttgart, rechnet damit, dass die Änderung noch 2026 in Kraft tritt.
Deutliche Ausweitung des Anlageuniversums
Für die Börse Stuttgart bedeutet die Reform einen Quantensprung: Knapp die Hälfte der rund 14.100 gelisteten Unternehmensanleihen werden für Privatanleger zugänglich. "Privatanleger erhalten somit Zugang zu einem deutlich erweiterten Produktuniversum", erklärt Furkert. Besonders attraktiv dürften die nun handelbaren US-Konzernanleihen sein, die bisher nur institutionellen Investoren vorbehalten waren.
Die gefürchtete Make-Whole-Klausel ist für Anleger dabei weniger problematisch als oft angenommen. Zwar kann der Emittent die Anleihe vorzeitig kündigen – etwa wenn das Zinsniveau gesunken ist und er sich günstiger refinanzieren kann. Anleger erhalten dann jedoch den Nennwert zurück plus eine Kompensation für entgangene Zinszahlungen. Aus regulatorischer Sicht gilt die Klausel dennoch als eingebaute Zinsoption, was zur bisherigen Einstufung als verpacktes Produkt führte.
Neobroker verliert Wettbewerbsvorteil
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Zur AktienanalyseEin Verlierer der Reform könnte Trade Republic sein. Der Neobroker hatte erst Ende 2025 ausgewählte US-Unternehmensanleihen für seine Kunden handelbar gemacht – durch gezieltes Suchen nach Bonds, die aufgrund ihrer speziellen Klausel-Ausgestaltung nicht unter die PRIIPs-Verordnung fielen. Dieser Aufwand erübrigt sich nun, dafür steigt die Konkurrenz im Handel mit diesen Papieren deutlich.
Für deutsche Privatanleger bedeutet die Reform einen echten Mehrwert: Sie können künftig ihr Portfolio breiter diversifizieren und von der Bonität großer internationaler Konzerne profitieren. Die erweiterte Auswahl ermöglicht es, gezielter auf unterschiedliche Laufzeiten, Bonitäten und Währungen zu setzen – ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung des Kapitalmarkts.

