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EU plant Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren

Brüssel will Minderjährige vor schädlichen Inhalten und KI-Risiken schützen.

• 3 Min
EU plant Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren

Die Europäische Union plant weitreichende Beschränkungen für die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche. Wie aus einem Entwurf hervorgeht, der der Financial Times vorliegt, soll Kindern unter 13 Jahren die Nutzung von Plattformen wie Instagram, TikTok und Facebook nur noch mit elterlicher Aufsicht gestattet sein. Für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren sind Konten nur mit elterlicher Kontrolle und unter bestimmten Einschränkungen wie zeitlichen Begrenzungen erlaubt.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verkündete die Pläne am Mittwoch in einer Grundsatzrede. „Keine sozialen Medien unter 13 Jahren. Keine persönlichen Konten unter 15 Jahren“, erklärte sie deutlich. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Vorhabens namens „Kids Act“, dessen Details am Donnerstag vorgestellt werden sollen. Hintergrund ist politischer Druck aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten – allen voran Frankreich und Griechenland – die Brüssel seit Langem zu schärferen Regeln für den Zugang Minderjähriger zu sozialen Netzwerken auffordern.

Schutz vor KI-Risiken und suchtartigem Verhalten

In ihrer Rede bezeichnete von der Leyen die künstliche Intelligenz neben dem Klimawandel als „den zweiten Wendepunkt unserer Zeit“. Sie betonte, dass die Menschheit die Chancen der KI nur dann nutzen könne, wenn die Risiken entschlossen angegangen würden. „KI-Modelle, die entwickelt werden, werden Hacking-Angriffe auf einem Niveau ermöglichen, das wir uns nie hätten vorstellen können“, warnte sie. Zudem schlug sie vor, dass sich Brüssel mit Ländern wie Kanada und dem Vereinigten Königreich zusammenschließen sollte, um gemeinsam an Modellen zur Bewertung, Verifizierung und Frühwarnung im Bereich KI-Sicherheit zu arbeiten.

Die geplanten Regeln betreffen nicht nur soziale Medien, sondern auch Online-Gaming-Dienste und KI-Chatbots. Diese müssen künftig Vorsorgemaßnahmen einführen, um Missbrauch und suchtartiges Verhalten einzudämmen. Besonders KI-Begleiter- und Chatbot-Dienste sind aufgefordert, Designs zu vermeiden, die Kinder dazu anregen, ungesunde emotionale Bindungen einzugehen oder sie schädlichen Interaktionen auszusetzen.

Altersverifikation und hohe Strafen

Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die verpflichtende Altersüberprüfung. Die Unternehmen sollen das Alter der Nutzer mithilfe einer offiziellen Verifikations-App feststellen müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Damit würden die Strafen auf dem Niveau der bestehenden digitalen Regulierung der EU liegen, etwa des Digital Services Act (DSA) und des KI-Gesetzes (AI Act).

Von der Leyen machte in ihrer Rede deutlich, dass die Initiative einen grundlegenden Perspektivwechsel bedeutet: „Wir kehren die Beweislast um. Plattformen müssen uns nachweisen, dass sie sicher sind. Denn es geht nicht darum, ob unsere Minderjährigen auf soziale Medien zugreifen können. Es geht darum, wann und wie wir sozialen Medien erlauben, auf unsere Minderjährigen zuzugreifen.“

Internationale Spannungen und politischer Druck

Die neuen Beschränkungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die EU bereits wegen ihrer strengen Digitalregulierung unter Druck steht. US-Präsident Donald Trump hat Brüssel beschuldigt, amerikanische Unternehmen gezielt ins Visier zu nehmen, und im Zusammenhang mit Durchsetzungsmaßnahmen Strafzölle angedroht. EU-Beamte argumentieren dagegen, dass die Bedenken hinsichtlich suchtfördernder Designs, schwacher Altersüberprüfungen und der Auswirkungen sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern weit über Europa hinausreichten.

Sie verweisen auf die jüngliche Einigung von Meta mit mehreren US-Bundesstaaten, in deren Rahmen der Facebook-Konzern Vorwürfe beigelegt hat, seine Plattformen hätten die psychische Gesundheit von Kindern geschädigt. Die EU sieht sich daher in ihrem Kurs bestätigt und will mit dem „Kids Act“ einen neuen Standard für den Kinderschutz im digitalen Raum setzen.

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