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EU plant mehr Flexibilität im CO2-Markt für Industrie

Die Europäische Kommission will energieintensive Unternehmen entlasten und gleichzeitig Investitionen in saubere Technologien fördern.

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EU plant mehr Flexibilität im CO2-Markt für Industrie

Die Europäische Union plant eine umfassende Reform ihres Kohlenstoffmarktes. Dabei sollen Industrieunternehmen mehr Flexibilität erhalten, während gleichzeitig verstärkte Investitionen in saubere Technologien gefordert werden. Dies geht aus Informationen hervor, die ein EU-Beamter gegenüber Bloomberg im Vorfeld der für den 17. Juli geplanten Vorstellung der Überprüfung durch die Europäische Kommission bekannt gab.

Hintergrund der Reform sind die wachsenden Sorgen energieintensiver Industrien über die sinkende Wettbewerbsfähigkeit Europas. Das bestehende EU-Emissionshandelssystem (ETS) verpflichtet Unternehmen, für ihren CO2-Ausstoß Zertifikate zu erwerben – ein Mechanismus, der zwar klimapolitisch wirksam ist, aber die Produktionskosten europäischer Betriebe im internationalen Vergleich erhöht.

ETS Investment Booster als erster Schritt

Als unmittelbare Maßnahme will die Kommission bereits im nächsten Jahr einen Kohlenstoffmarktfonds auf Basis von 400 Millionen Zertifikaten auflegen. Dieser sogenannte „ETS Investment Booster" soll eine Laufzeit von drei Jahren haben und berechtigten Unternehmen Zertifikate nach dem Windhundprinzip zuteilen – also nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Der Investment Booster stellt dabei nur die erste Stufe eines größeren Vorhabens dar. Er bildet den Auftakt zur geplanten europäischen Bank für industrielle Dekarbonisierung, der sogenannten Industrial Decarbonization Bank (IDB). Diese soll insgesamt 100 Milliarden Euro an auf dem Kohlenstoffmarkt basierenden Mitteln bereitstellen.

Nach 2030 wird die IDB weitere 400 Millionen CO2-Zertifikate einsetzen, um Projekte zu unterstützen. Die Förderung soll dabei vor allem über wettbewerbliche Ausschreibungen für sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference) erfolgen – ein Instrument, das Investoren eine Preisgarantie für saubere Technologien bietet und damit Planungssicherheit schafft.

Langsamerer Emissionsminderungspfad und verlängerte Gratis-Zertifikate

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist ein angepasster Emissionsminderungspfad. Die Überarbeitung sieht vor, die Ausgabe von Zertifikaten über das Jahr 2039 hinaus zu ermöglichen. Nach den derzeitigen Regeln soll die Obergrenze für CO2-Zertifikate im ETS bis dahin auf null sinken – ein Zeitplan, der nun offenbar gelockert werden soll.

Darüber hinaus will die Kommission die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten an Unternehmen verlängern. Allerdings sind Teile der zusätzlichen Gratiszertifikate an Bedingungen geknüpft: Unternehmen müssen Investitionen in die Dekarbonisierung innerhalb der EU nachweisen sowie eine gesteigerte heimische Produktion emissionsarmer Produkte vorweisen.

Zusätzlich plant die EU eine beschleunigte Revision ihrer Verordnung über Kohlenstoff-Benchmarks für den Zeitraum 2026 bis 2030. Dabei sollen die sogenannten Fallback-Benchmarks für Wärme und Brennstoffe angepasst werden. Dies würde zu zusätzlichen kostenlosen Zertifikaten im Wert von rund 6 Milliarden Euro (6,8 Milliarden US-Dollar) führen.

Internationale CO2-Gutschriften ab 2036 möglich

Ein weiteres neues Element der Reform betrifft internationale CO2-Gutschriften. Die Kommission will prüfen, ob diese ab 2036 in das europäische Emissionshandelssystem zugelassen werden können. Um die Integrität des ETS zu wahren, soll ihr Anteil jedoch auf maximal 2 Prozent begrenzt bleiben.

Die geplanten Maßnahmen zeigen, dass die EU versucht, einen Mittelweg zu finden: Einerseits soll der Klimaschutz durch das ETS weiterhin vorangetrieben werden, andererseits sollen die wirtschaftlichen Belastungen für die europäische Industrie abgefedert werden. Die offizielle Vorstellung der Überprüfung durch die Europäische Kommission ist für den 17. Juli geplant.

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