EU-Parlament verschiebt Lieferkettengesetz deutlich
Auch Nachhaltigkeitsregeln für kleinere Firmen sollen später gelten

Das Europäische Parlament hat sich mehrheitlich für eine Verschiebung des geplanten europäischen Lieferkettengesetzes ausgesprochen. In Straßburg stimmten die Abgeordneten dafür, dass erste Regelungen des Gesetzesvorhabens nicht wie ursprünglich geplant in Kraft treten, sondern erst ein Jahr später greifen sollen. Die EU-Kommission hatte den neuen Termin auf den 26. Juli 2028 festgelegt und den Aufschub vorgeschlagen.
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in die Verantwortung zu nehmen, wenn es in ihren Produktionsprozessen zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen kommt. Konkret sollen etwa Zwangsarbeit oder nicht nachhaltige Produktionsbedingungen geahndet werden können. Der Vorschlag der Kommission zur Verschiebung erfolgte unter dem Druck wirtschaftlicher Interessen, die vor einer zu hohen Belastung der Unternehmen durch zusätzliche Bürokratie warnen.
Neben dem zeitlichen Aufschub sind auch inhaltliche Änderungen an der geplanten Richtlinie vorgesehen. Die Kommission plant, das Gesetz zu vereinfachen, um den administrativen Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren. Welche konkreten Änderungen vorgenommen werden und wie stark die Richtlinie dadurch entschärft wird, ist bislang nicht bekannt. Auch Regelungen im Bereich CO₂-Abgaben und Nachhaltigkeitsberichte sollen durch Ausnahmeregelungen angepasst werden.
Für das Inkrafttreten der Verschiebung ist noch die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Diese Zustimmung gilt jedoch als sicher, da sich die EU-Staaten bereits rund eine Woche zuvor für eine spätere Umsetzung des Gesetzes ausgesprochen hatten. Sobald die Einigung vorliegt, kann die Änderung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
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Zur AktienanalyseZusätzlich zur Verschiebung des Lieferkettengesetzes votierte das Parlament auch für eine spätere Einführung bestimmter Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese betreffen vor allem Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Für größere Unternehmen gelten die entsprechenden Vorschriften bereits. Die neuen Regelungen sollen für kleinere Unternehmen um zwei Jahre aufgeschoben werden, um ihnen mehr Zeit zur Umsetzung der Berichtsanforderungen einzuräumen.


