EU nimmt Big Tech ins Visier
Verfahren gegen Apple, Alphabet und Meta wegen Regelverstößen

Die Europäische Kommission hat ein bedeutendes Verfahren gegen drei der größten Technologieunternehmen der Welt eingeleitet: Apple, Alphabet (die Muttergesellschaft von Google) und Meta (die Muttergesellschaft von Facebook). Dieser Schritt markiert einen entscheidenden Moment in der Regulierung digitaler Märkte innerhalb der Europäischen Union. Im Kern der Untersuchung steht die Frage, ob diese Konzerne gegen die Bestimmungen des Digital Market Act (DMA) verstoßen haben, einer Gesetzgebung, die darauf abzielt, faire und offene digitale Räume für europäische Bürger und Unternehmen zu schaffen.
Thierry Breton, der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, äußerte Bedenken hinsichtlich der bisherigen Lösungen, die von den genannten Unternehmen vorgeschlagen wurden. Insbesondere geht es um die Praktiken, mit denen diese Firmen die Nutzung ihrer Dienste steuern und Daten von Nutzern über verschiedene Plattformen hinweg kombinieren. Ein spezifischer Kritikpunkt betrifft das "pay or consent"-Modell von Meta, welches Nutzern kaum eine echte Wahlmöglichkeit lässt, sollten sie die Dienste ohne Bezahlung nutzen wollen.
Ein weiterer Untersuchungspunkt ist die Einschränkung externer App-Entwickler durch Alphabet und Apple. Laut DMA sind digitale Plattformen verpflichtet, Entwicklern zu ermöglichen, Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores hinzuweisen, ohne dafür Gebühren zu verlangen. Die EU-Kommission zweifelt daran, dass diese Vorgabe von den Unternehmen vollständig umgesetzt wird. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler durch die Erhebung verschiedener Gebühren zu beschränken.
Zusätzlich möchte die Kommission klären, ob Nutzer von Apple-Geräten in der Lage sind, ihre Standardeinstellungen so anzupassen, dass sie alternative Browser oder Suchmaschinen nutzen können. Es besteht die Befürchtung, dass Apple durch die Gestaltung seines Auswahlbildschirms für Webbrowser die Nutzer daran hindern könnte, Dienste außerhalb seines Ökosystems zu wählen.
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Zur AktienanalyseDie Einführung des DMA zu Beginn des März markiert einen Wendepunkt in der Regulierung digitaler Märkte. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und neuen Akteuren bessere Chancen zu bieten. Die EU-Kommission hat bereits 22 sogenannte Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen identifiziert, zu denen auch Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta gehören. Die Untersuchung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein, und je nach Ergebnis könnten die betroffenen Unternehmen zu Anpassungen gezwungen werden, um den Bedenken der Behörde Rechnung zu tragen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes, bei Wiederholungstätern sogar bis zu 20 Prozent. Dieses Verfahren unterstreicht die Entschlossenheit der Europäischen Union, eine gerechte und wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft zu gewährleisten.


