EU-Lieferkettengesetz: Neue Standards für Unternehmen
Zivilrechtliche Haftung und Klimaschutzanforderungen setzen einen Meilenstein für die Lieferketten-Compliance

Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt in Richtung eines gemeinsamen Lieferkettenrechts unternommen. Nach langen Verhandlungen haben sich der EU-Rat und das -Parlament vorläufig auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt, auch bekannt als das EU-Lieferkettengesetz. Diese Einigung markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Bemühung, die Menschenrechte zu schützen, Umweltauswirkungen zu minimieren und die internationalen Klimaschutzziele voranzutreiben.
Die CSDDD zielt darauf ab, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, indem sie verlangt, dass sie Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten verhindern. Dies betrifft insbesondere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sowie Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro, sofern sie mindestens die Hälfte ihres Umsatzes in einem Hochrisikosektor erzielen. Selbst nicht in der EU ansässige Unternehmen sind ab einem Umsatz von 300 Millionen Euro im EU-Gemeinschaftsgebiet betroffen. Der Finanzsektor wurde vorerst ausgenommen.
Ein entscheidendes Merkmal der CSDDD ist die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung für Verstöße gegen die neuen Regeln. Dies unterscheidet sich erheblich vom deutschen Lieferkettenrecht, das bisher keine solche Haftung vorsieht. Diese zivilrechtliche Haftung bedeutet, dass Unternehmen für Schäden, die in ihren Lieferketten auftreten, zur Verantwortung gezogen werden können. Betroffene, einschließlich Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), haben das Recht, innerhalb von fünf Jahren Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Die CSDDD verlangt von Unternehmen auch die Verpflichtung, einen Plan zur Erreichung des im Pariser Klimaabkommens festgelegten Ziels von 1,5 Grad Celsius Erwärmung zu entwickeln. Dies bedeutet, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihren Beitrag zur Reduzierung der globalen Erwärmung zu leisten. Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich nicht nur auf den eigenen Geschäftsbereich und die Zulieferer, sondern auch auf nachgelagerte Aktivitäten wie Lagerung, Vertrieb und Entsorgung.
Die CSDDD bringt jedoch auch erhebliche bürokratische Herausforderungen mit sich, da sie die Regulierung für Unternehmen verschärft. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen und ob dabei noch Änderungen vorgenommen werden. Die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung könnte Unternehmen dazu zwingen, ihre Lieferketten noch genauer zu überwachen und sicherzustellen, dass sie den neuen Standards entsprechen.
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Zur AktienanalyseInsgesamt stellt die Einigung auf die CSDDD einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Lieferketten-Compliance und zum Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen dar. Sie wird Unternehmen dazu drängen, ihre Verantwortung in globalen Lieferketten wahrzunehmen und ihren Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Die endgültige Annahme und Umsetzung dieser Richtlinie werden jedoch in den kommenden Jahren noch genauestens beobachtet werden müssen, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftswelt in der gesamten Europäischen Union haben wird.


