EU-Kommission rügt Meta wegen Datenschutzverstößen
Abomodell von Facebook und Instagram verstößt gegen Wettbewerbsregeln und könnte hohe Strafen nach sich ziehen

Die EU-Kommission hat Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta erhoben. Nach vorläufigen Untersuchungen verstößt das Bezahlmodell des Facebook- und Instagram-Mutterkonzerns gegen EU-Wettbewerbsregeln. Das Modell „Pay for Privacy“ gibt Nutzern nicht ausreichende Optionen, die Dienste ohne die Preisgabe zahlreicher Daten für personalisierte Werbung zu nutzen. Die Brüsseler Behörde erklärte, dass Meta von Verbrauchern Gebühren verlangt, wenn sie Facebook oder Instagram ohne Werbung nutzen wollen. Wenn sie nicht zahlten, müssten sie für eine kostenfreie Nutzung personalisierte Werbung akzeptieren. Dies stehe nach einer ersten Einschätzung nicht in Einklang mit den neuen Regeln des Digital Markets Act (DMA).
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte, dass die EU-Bürger mehr Macht zur Kontrolle über ihre Daten erlangen sollen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta wegen Datenschutzverstößen verklagt und beschreitet den Klageweg. Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt, bei der Nutzer eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen können, wenn sie keine Werbung mehr sehen wollen. Die EU-Datenschutzbehörde EDPB erklärte dieses Modell aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig. Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung an und erklärte, dass das Abo-Modell die Nutzenden zwingt, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke beraubt.
Die Wettbewerbshüter betonten, dass die Nutzenden der Plattformen Facebook und Instagram damit nicht frei entscheiden könnten, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf. Aufgrund der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bislang beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen. Dies habe dem Konzern potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben. Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.
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Zur AktienanalyseEin Sprecher von Meta erklärte auf Anfrage, dass das Modell „Pay for Privacy“ im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) stehe. Meta freue sich auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um die Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen. Die Stellungnahme der EU-Kommission ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Digital Markets Act, mit dem die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will. Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge könnten Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen, was einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro entspräche. Der Digital Markets Act schreibt vor, dass Konzerne ihre Nutzer um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie Daten, die bei der Nutzung ihrer Plattform anfallen, mit anderen Daten kombinieren wollen. Nutzer, die nicht zustimmen, müssen dabei Zugang zu einem gleichwertigen Angebot haben.


