EuGH zweifelt eigenen Apple-Freispruch an
Milliarden-Nachzahlung möglich

Im langwierigen Steuerstreit zwischen Apple und der Europäischen Union deutet sich eine neue Entwicklungsphase an, die dem Technologieunternehmen finanziell teuer zu stehen kommen könnte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erwägt die Aufhebung eines früheren Urteils, welches Apple begünstigt hatte, und damit eine mögliche Nachforderung von 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen an den iPhone-Hersteller. Diese Wendung folgt der Empfehlung des Generalanwalts Giovanni Pitruzzella, der handwerkliche Mängel im Urteil von 2020 und die von der Europäischen Kommission beanstandeten methodischen Fehler der irischen Steuerbehörden monierte.
Die EU-Kommission hatte bereits 2016 kritisiert, dass Apple durch die irische Steuergesetzgebung nur eine marginale Steuerquote von 0,005 Prozent zahlen musste, was als Verstoß gegen EU-Beihilferichtlinien angesehen wird. Apple und Irland haben diesen Vorwurf stets zurückgewiesen, wobei Apple betont, dass der Großteil seiner Wertschöpfung in den Vereinigten Staaten stattfinde und der irische Finanzminister Michael McGrath bekräftigt, Apple habe keinen selektiven Vorteil oder staatliche Beihilfen erhalten.
Die Diskussion um Apples Steuersituation in Irland reiht sich ein in eine größere Debatte über die Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen in Europa. Irland hat sich mit seinen niedrigen Steuersätzen als Standort für viele Technologiegiganten wie Alphabet, Amazon, Microsoft und Meta etabliert, wobei die Steuerpolitik ein bedeutender Faktor für die Ansiedlung dieser Unternehmen ist.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager führt derweil einen entschiedenen Kampf gegen individuelle Steuervereinbarungen, die Großkonzerne bevorzugen könnten. Trotz einiger juristischer Rückschläge, bei denen Gerichte den Unternehmen Recht gaben, setzt sie ihre Untersuchungen fort, wie aktuell im Falle von Ikea und Nike und deren Abkommen mit den Niederlanden.
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Zur AktienanalyseDie finale Entscheidung im Fall Apple ist noch nicht in Sicht, und es könnte Jahre dauern, bis eine endgültige Rechtsprechung erreicht wird. Nach der Entscheidung des EuGH wird erwartet, dass die Vorinstanz erneut über den Fall befinden muss, woraufhin weitere Berufungsmöglichkeiten offenstehen. Währenddessen bleibt das von Apple für die potenzielle Steuernachzahlung zurückgelegte Geld auf einem Treuhandkonto.

