EuGH könnte Google zu offenem Zugang zwingen
Drittanbieter sollen Zugang zu „Android Auto“ erhalten, empfiehlt eine Generalanwältin

Google steht möglicherweise vor einer Verpflichtung, Drittanbietern den Zugang zu seinem Betriebssystem „Android Auto“ zu gewähren. Dies geht aus der Einschätzung von Laila Medina, Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), hervor. Medina legte dar, dass eine Weigerung von Google, Drittanbieter-Apps zuzulassen, unter Umständen einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht darstellt. Die Stellungnahme der Generalanwältin ist zwar nicht rechtsverbindlich, doch folgen die Richter des EuGH in der Regel den Empfehlungen der Generalanwälte, die unabhängig und unparteiisch ihre Vorschläge für die Urteilsfindung entwickeln.
Im Mittelpunkt des Falles steht die App eines Drittanbieters, Enel X, einer Tochter des italienischen Versorgungsunternehmens Enel. Diese App dient dem Laden von Elektrofahrzeugen und sollte auch über das „Android Auto“-System zugänglich gemacht werden. Google verweigerte jedoch den Zugang und argumentierte, dass dafür spezielle technische Anpassungen notwendig seien. Das italienische Kartellamt bewertete diese Weigerung als Missbrauch von Marktmacht und verhängte gegen Google eine Strafe in Höhe von 102 Millionen Euro. Google legte daraufhin Beschwerde ein, was den Fall schließlich vor den Europäischen Gerichtshof brachte.
Die Generalanwältin schloss sich in ihrer Stellungnahme der Meinung der italienischen Wettbewerbsbehörde an und argumentierte, dass Google den Zugang zu „Android Auto“ nur verweigern dürfe, wenn objektive Gründe vorliegen. Solche Gründe könnten etwa technische Unmöglichkeiten oder die Beeinträchtigung der Funktionalität der Plattform sein. In dem vorliegenden Fall sieht die Generalanwältin jedoch keine derartigen Gründe gegeben, weshalb sie die Ansicht vertritt, dass Google verpflichtet sein könnte, Enel X und anderen Drittanbietern den Zugang zu „Android Auto“ zu ermöglichen.
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Zur AktienanalyseDer Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten, da das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch aussteht. Dennoch wird der Stellungnahme der Generalanwältin besonderes Gewicht beigemessen, da diese häufig einen starken Einfluss auf die Urteilsfindung der Richter hat. Sollte der EuGH der Einschätzung folgen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für Google und möglicherweise auch für andere Tech-Giganten haben, die ähnliche Praktiken anwenden.


