ANZEIGE

EU drückt Lkw-Emissionsziele mit neuem Ziel für 2040 durch

"Fast-Null"-Regelungen werden angegriffen, weil sie schweren Fahrzeugen mehr Zeit zur Verringerung der Schadstoffemissionen geben als Autos

•• 3 Min
EU drückt Lkw-Emissionsziele mit neuem Ziel für 2040 durch

Neue Ziele zur Verringerung der Umweltverschmutzung im Straßenverkehr, der für ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich ist, sehen vor, dass Lkw und Busse in der EU ihre Emissionen bis 2040 fast vollständig reduzieren müssen.

Nach den Vorschriften, die die Europäische Kommission am Dienstag veröffentlichen wird, müssen schwere Fahrzeuge ihre Emissionen bis 2040 um 90 % und bis 2030 um 45 % senken. Drei EU-Beamte, die die Entwürfe gesehen haben, sagten, dass Stadtbusse bis 2030 emissionsfrei sein müssen.

Die Ziele sind jedoch unter Beschuss von Umweltschützern geraten, die behaupten, sie seien nicht aggressiv genug und stünden nicht im Einklang mit einem EU-weiten Verbot von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge im Jahr 2035, das diese Woche im Europäischen Parlament endgültig verabschiedet werden soll.

"Dieses Ziel würde die schnelle Elektrifizierung von Lkw verhindern. Einen ähnlichen Boom wie bei den Elektroautos wird es bei den schweren Lkw nicht geben, meint Fedor Unterlohner, Frachtmanager bei der Umweltorganisation Transport & Environment.

Wenn die letzten umweltschädlichen Fahrzeuge rechtzeitig vor Erreichen des Netto-Null-Ziels von der Straße genommen werden sollen, müssen die EU-Behörden eine Frist bis 2035 für umweltschädliche Lastwagen fordern", sagte er.

Der Straßenverkehr ist einer der umweltschädlichsten Wirtschaftszweige in der EU, und das Ziel der Kommission ist es, die EU bis 2050 auf dieses Ziel vorzubereiten.

Obwohl sie nur 2 % aller Fahrzeuge ausmachen, sind schwere Lastkraftwagen für 28 % der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs in der EU verantwortlich. Da ein Lkw im Durchschnitt 18 Jahre alt wird, könnten im Jahr 2050, wenn die EU ihr Netto-Null-Ziel erreicht haben soll, immer noch Fahrzeuge unterwegs sein, die CO2 produzieren.

Die Lobbyarbeit der Lkw-Hersteller in Brüssel hat eine lange Geschichte, insbesondere in Bezug auf die Ziele zur Emissionsreduzierung. Die größten Lkw-Hersteller in Europa haben sich 2014 zu einem Kartell zusammengeschlossen, das Gegenstand einer Kartelluntersuchung der Kommission war.

Sieben der größten Lkw-Hersteller in Europa haben sich bereits verpflichtet, ihre Tätigkeit bis 2040 einzustellen. Nach Ansicht der Branche ist die Dekarbonisierung von Lastkraftwagen schwieriger als die von Pkw, da sie aufgrund ihres hohen Gewichts und der großen Entfernungen weniger gut mit Batterien betrieben werden können als leichtere Fahrzeuge.

Da viele Transportunternehmen von kleinen und mittleren Betrieben geführt werden, die sich die Modernisierung ihrer Fahrzeuge nicht ohne weiteres leisten können, haben die Regulierungsbehörden die Schwierigkeit, Ziele festzulegen, die nicht flexibel genug sind, um die Lieferkette für Produkte und Dienstleistungen nicht negativ zu beeinflussen.

Aus einem Planentwurf geht jedoch hervor, dass Brüssel davon ausgeht, dass die neuen Vorschriften zu mehr Investitionen in der Branche führen werden.

In dem Bericht heißt es: "Die CO2-Emissionsnormen für [schwere Nutzfahrzeuge] regen die Hersteller dazu an, das Angebot an emissionsfreien Fahrzeugen zu verbessern, so dass die Verbraucher die Vorteile der leichter verfügbaren emissionsfreien Fahrzeugmodelle zu günstigeren Preisen nutzen können."

Es wird erwartet, dass die EU-Gesetzgeber in diesem Jahr Vorschriften für zusätzliche Ladeinfrastrukturen für Elektroautos verabschieden, die Ladestationen alle 60 km entlang der Hauptverkehrsstraßen vorschreiben könnten.

Die Hersteller behaupten, dass die Anhebung der Zwischenziele für die Emissionsreduzierung Investitionen in kohlenstoffreduzierende Verbrennungsmotoren auf Kosten der Entwicklung innovativer emissionsfreier Technologien wie grüner Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, fördern wird.

Der Volvo-Konzern, der Lkw, Busse und Baumaschinen herstellt, hat einen Chief Technology Officer namens Lars Stenqvist. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies das Ziel der Kommission sein könnte", fügte er hinzu.

Unserer Analyse zufolge wird es bis 2040 nicht genügend Kraftstoff für Verbrennungsmotoren geben, die mit fossilfreien Biokraftstoffen und erneuerbaren Energien betrieben werden können", fuhr er fort.

Nach den neuen Vorschriften werden "Berufsfahrzeuge" wie Müllwagen von der Regelung ausgenommen. Einem EU-Beamten zufolge liegt dies daran, dass diese Fahrzeuge kurze Strecken haben und einfach zu elektrifizieren sind, was die Dekarbonisierung der übrigen Industrie erschwert.

UmweltschutzKlimaschutzLKWsEuropäische KommissionEuropäische Union

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.