Erbschaftsteuer senken: Diese Gespräche können Ihre Familie viel Geld sparen
Wer offen mit der Familie über Erbe und Finanzen spricht, kann die Steuerlast erheblich reduzieren – und späteren Streit vermeiden.

Jeder fünfte Mensch über 55 Jahre hat noch nicht mit seiner Familie über das Erbe gesprochen. Das zeigt eine Umfrage von Mattioli Woods, einem Unternehmen für Vermögensberatung. Dabei kann das Schweigen über Geld und Tod die Hinterbliebenen teuer zu stehen kommen – sowohl steuerlich als auch emotional.
Geld ist für viele Menschen ein Tabuthema. Ob Gehalt, Immobilienwert oder Rentenhöhe – über persönliche Finanzen spricht man nicht, so die weit verbreitete Überzeugung. Doch wer es versäumt, mit der engsten Familie über das Erbe zu sprechen, riskiert, dass nach dem Tod eine hohe Steuerrechnung entsteht, die mit etwas Planung hätte vermieden werden können.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Wissen über Nachlassplanung lückenhaft ist. Zwar verstehen 83 Prozent der über 55-Jährigen die Bedeutung eines ordnungsgemäß abgefassten Testaments, und 63 Prozent kennen die Sieben-Jahres-Regel für Schenkungen zu Lebzeiten. Doch nur 15 Prozent sind sich der steuerfreien Grundbeträge und Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bewusst. Noch gravierender: Nur ein Drittel (35 Prozent) weiß, dass Renten ab April nächsten Jahres der Erbschaftsteuer unterliegen werden – ein Schritt, von dem die Regierung erwartet, dass er allein im Zeitraum 2027/28 zusätzliche 10.500 Personen in den Bereich dieser Steuer bringen wird.
Die Grundlagen der Erbschaftsteuer verstehen
Derzeit kann jeder im Todesfall 325.000 Britische Pfund steuerfrei vererben – der sogenannte „Nil Rate Band". Auf jeden Betrag darüber hinaus fällt eine Erbschaftsteuer von 40 Prozent an. Wer ein Familienheim an Kinder oder Enkelkinder vererbt, kann diesen Freibetrag um weitere 175.000 Britische Pfund erhöhen (der „Residence Nil Rate Band"). Dieser zusätzliche Freibetrag verringert sich jedoch um 1 Pfund für je 2 Pfund, um die der Nachlass 2 Millionen Pfund übersteigt.
Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner können sich gegenseitig unbegrenzt steuerfrei Vermögen übertragen. Das bedeutet: Ein verheiratetes Paar mit Familienheim, das an direkte Nachkommen vererbt wird, kann potenziell 1 Million Pfund übertragen, bevor Erbschaftsteuer anfällt.
Um den steuerpflichtigen Nachlass zu verringern, können Schenkungen zu Lebzeiten getätigt werden. Damit diese steuerfrei bleiben, muss der Schenkende in der Regel noch sieben Jahre leben. Es gibt jedoch mehrere Freibeträge, die sofortige steuerfreie Übertragungen ermöglichen:
- Jährlicher Schenkungsfreibetrag von 3.000 Britischen Pfund
- Steuerfreie Hochzeitsgeschenke von bis zu 5.000 Britischen Pfund für nahe Angehörige
- Regelmäßige Schenkungen aus überschüssigem Einkommen, sofern der eigene Lebensstandard nicht beeinträchtigt wird
Wie Schweigen die Familie teuer zu stehen kommen kann
Die Sieben-Jahres-Frist ist ein zentrales Argument dafür, Erbschaftsgespräche nicht aufzuschieben. Wer große Schenkungen zu Lebzeiten plant, aber zu lange wartet, erhöht das Risiko, dass die Schenkung noch der Steuer unterliegt. Eltern erkennen oft nicht, dass ihre Kinder das Geld jetzt dringender brauchen als in der Zukunft – und Kinder fühlen sich unwohl dabei, danach zu fragen.
Auch der jährliche Schenkungsfreibetrag von 3.000 Pfund entfaltet seine Wirkung erst über lange Zeiträume. Er wurde seit 1981 nicht mehr erhöht und ist daher für große Vermögen allein wenig wirksam. Wer ihn jedoch konsequent über den gesamten Ruhestand nutzt, kann erhebliche Beträge übertragen. Ein Paar, bei dem jeder seinen Freibetrag 20 Jahre lang ausschöpft, kann insgesamt bis zu 126.000 Pfund aus dem Nachlass übertragen – und der Familie damit 50.400 Pfund an Steuern ersparen. Zudem kann der ungenutzte Freibetrag des Vorjahres vorgetragen werden.
Ein weiteres Risiko: Wenn Kinder bereits selbst wohlhabend sind und an ihrer eigenen Erbschaftsteuerplanung arbeiten, kann ein großes Erbe ihre Steuerlast noch vergrößern. Offene Gespräche können dazu führen, dass Vermögen gezielt an Enkelkinder weitergegeben wird – entweder durch Schenkungen zu Lebzeiten oder durch testamentarische Regelungen.
Wer seinen Kindern bereits regelmäßig finanziell hilft – etwa bei Schulgebühren, Hypothekenzahlungen oder Nachhilfestunden – sollte zudem sicherstellen, dass er die Regeln für Schenkungen aus überschüssigem Einkommen korrekt dokumentiert. Dazu gehören Schreiben, die die Schenkungen erläutern, sowie Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben, wie sie die Steuerbehörde HMRC verlangt.
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Zur AktienanalyseStreit nach dem Tod vermeiden
Neben der Steuerersparnis gibt es einen weiteren gewichtigen Grund für offene Gespräche: die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Laut einer Informationsanfrage von TWM Solicitors ist die Zahl der Personen, die versuchen, ein Nachlassverfahren zu stoppen – mit einem sogenannten „Probate Caveat" –, im letzten Jahr um 12 Prozent gestiegen.
Besonders häufig treten Beschwerden in Patchwork-Familien auf, wo mangelnde Planung dazu führen kann, dass Kinder aus früheren Beziehungen leer ausgehen. Aber auch überraschende Testamentsinhalte erhöhen das Risiko von Anfechtungen generell. Wer seine Entscheidungen erklärt und schwierige Gespräche nicht scheut, verringert die Wahrscheinlichkeit von Konflikten nach dem eigenen Tod erheblich.
Der Einstieg in solche Gespräche muss nicht dramatisch sein. Ein gelesener Artikel über Erbschaftsteuer, eine Geburt, ein Todesfall oder eine Hochzeit können natürliche Anlässe bieten. Eltern können das Thema mit dem Hinweis ansprechen, dass Planung ihrem eigenen Seelenfrieden dient. Erwachsene Kinder können von eigenen Testamentsregelungen oder beobachteten Problemen im Bekanntenkreis berichten – und so das Gespräch öffnen, ohne direkt nach dem Erbe zu fragen.


