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Energy Sharing in Deutschland: Ökostrom mit Nachbarn teilen – aber wie?

Seit dem 1. Juni ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich möglich – doch zwischen Theorie und Praxis klaffen noch gewaltige Lücken.

Energy Sharing in Deutschland: Ökostrom mit Nachbarn teilen – aber wie?

Seit dem 1. Juni erlaubt ein neues Gesetz in Deutschland das sogenannte „Energy Sharing". Die Idee dahinter ist bestechend einfach: Wer auf seinem Hausdach eine Solaranlage betreibt, soll den selbst erzeugten Strom künftig auch an Nachbarn, Freunde oder Familienmitglieder in derselben Stadt weitergeben können – und zwar über das öffentliche Stromnetz. Ermöglicht wird das durch den neuen Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der eine EU-Vorgabe in deutsches Recht überführt.

Anders als beim Mieterstrom oder Gebäudestrom, bei dem der Stromfluss auf das eigene Gebäude beschränkt bleibt, erlaubt Energy Sharing einen deutlich weiteren Radius. Strombezugsverträge kann das Konzept zwar nicht ersetzen, doch das politische Ziel ist klar: Die oft abstrakte Energiewende soll für Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen greifbarer werden.

Branche reagiert verhalten – trotz grundsätzlicher Zustimmung

Aus der Energiebranche kommen gemischte Signale. Aurélie Alemany, Vorstandschefin des Hannoveraner Energieversorgers Enercity, begrüßt das Konzept grundsätzlich: „Ich halte Energy Sharing für etwas Gutes. Die dezentrale, lokale Nutzung von Energie ist absolut richtig." Zugleich dämpft sie übertriebene Erwartungen. Beim Mieterstrom habe Deutschland bislang mit komplexen Rahmenbedingungen zu kämpfen gehabt, was die Verbreitung gebremst habe. Als positives Beispiel verweist Alemany auf Italien, wo Energy Sharing unter passenden Voraussetzungen bereits erfolgreich funktioniere.

Einen raschen Durchbruch erwartet die Enercity-Chefin nicht: „Beim Energy Sharing ist kurzfristig kein sprunghafter Durchbruch zu erwarten. Vielmehr wird sich das Thema Schritt für Schritt entwickeln." Gleichzeitig appelliert sie an die eigene Branche: „Manchmal hat man den Eindruck, die Energiebranche macht sich das Leben unnötig kompliziert." Es gelte nun, Dinge pragmatischer zu denken und schneller umzusetzen.

„Noch ist Energy Sharing ein Papiertiger"

Noch deutlich kritischer äußert sich Julian Schulz, Gründer und Geschäftsführer des Stuttgarter Energiedienstleisters Metergrid, der auf Mieterstromprojekte spezialisiert ist. Sein Urteil fällt knapp aus: „Noch ist Energy Sharing ein Papiertiger." Die praktischen Hürden seien gewaltig: Es fehlen Smart Meter, die Netzentgelte wurden nicht attraktiv angepasst, und viele Verteilnetzbetreiber können die notwendigen Prozesse technisch noch gar nicht abwickeln. „Das bedeutet: Nach dem 1. Juni wird vorerst nicht viel passieren. Das ist Fakt."

Der Mangel an Smart Metern – also digitalen, intelligenten Mess- und Steuersystemen – ist in Deutschland ein bekanntes Problem. Im Vergleich zu Ländern wie Italien oder Schweden ist die Einbauquote hierzulande extrem gering. Das bremst nicht nur das Energy Sharing, sondern auch andere Modernisierungsvorhaben. So plant Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU), die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen unter 25 Kilowatt zu streichen und Betreiber zur Direktvermarktung zu verpflichten – auch dieses Vorhaben scheitert in der Praxis häufig am fehlenden Smart Meter.

Netzentgelte und fehlende Standards als weitere Bremsen

Ein weiteres strukturelles Problem sind die Netzentgelte. In Ländern wie Österreich oder Spanien werden diese proportional zur genutzten Netzstrecke reduziert – das schafft einen echten wirtschaftlichen Anreiz für Energy Sharing. In Deutschland hingegen gibt es diese Vergünstigung nicht. „Der große Vorteil, auf dem das Konstrukt Energy Sharing eigentlich aufbauen sollte, sind reduzierte Netzentgelte", erklärt Schulz. „In Deutschland ist das nicht so."

Hinzu kommt die Fragmentierung der deutschen Netzinfrastruktur. Rund 850 Verteilnetzbetreiber sind hierzulande aktiv – und gemeinsame technische Standards für die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben fehlen weitgehend. Schulz zieht einen ernüchternden Vergleich: „Beim Mieterstrom erleben wir es nach zehn Jahren immer noch, dass Netzbetreiber uns sagen: Wir kriegen es intern in unseren Systemen nicht abgebildet. Warum sollte das beim Energy Sharing anders sein?"

Pilotprojekte als erster Schritt – Skalierung bleibt schwierig

Schulz erwartet, dass zunächst einzelne Kommunen und Bürgerenergiegemeinschaften Pilotprojekte starten werden. Diese könnten zeigen, wo die Umsetzung in der Praxis hakt. Für kommerzielle Anbieter sei es jedoch schwer, auf Basis des neuen Gesetzes tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. „Die Hürden sind derzeit noch zu hoch, um daraus ein skalierbares Produkt zu machen", so sein Fazit.

Für Privatanleger, die in Erneuerbare-Energien-Aktien oder entsprechende ETFs investieren, bleibt das Bild damit vorerst unverändert: Das regulatorische Fundament für Energy Sharing ist gelegt, der wirtschaftliche Durchbruch aber noch Zukunftsmusik. Die Entwicklung in Ländern wie Italien und Spanien zeigt jedoch, dass das Modell unter den richtigen Rahmenbedingungen funktionieren kann – und könnte langfristig auch deutschen Energieversorgern neue Geschäftsfelder eröffnen.

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