ANZEIGEDie kleine Aktie ist aktuell gnadenlos unterbewertet. So profitieren deutsche Anleger…

Energiewende: Neue Regeln für Windkraft und Solar geplant

Das Bundeswirtschaftsministerium plant weitreichende Reformen beim Ausbau erneuerbarer Energien. Betreiber von Wind- und Solaranlagen sollen künftig Zuschüsse für Netzanschlüsse zahlen und in überlasteten Gebieten keine Entschädigungen mehr erhalten. Die

Energiewende: Neue Regeln für Windkraft und Solar geplant

Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet einen umstrittenen Gesetzentwurf vor, der die Spielregeln beim Ausbau erneuerbarer Energien grundlegend ändern könnte. Ziel ist es, den Zubau neuer Anlagen besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und die steigenden Kosten für Stromkunden zu senken. Der Entwurf liegt mehreren Nachrichtenagenturen vor.

Baukostenzuschüsse statt Windhund-Prinzip

Betreiber von Wind- und Solaranlagen sollen künftig je nach Region und Stand des Netzausbaus Zuschüsse zahlen, damit ihre Anlagen ans Netz angeschlossen werden. Diese Regelung soll Anreize schaffen, neue Anlagen dort zu errichten, wo das Stromnetz bereits ausreichend ausgebaut ist. Das bisherige Windhund-Verfahren, bei dem derjenige Vorrang erhält, der am schnellsten den Anschlussantrag stellt, würde damit abgelöst.

Keine Entschädigungen mehr in überlasteten Netzgebieten

Besonders brisant ist der geplante "Redispatchvorbehalt": Überlastete Netzgebiete sollen künftig als "kapazitätslimitiert" ausgewiesen werden können. Wer dann dort neue Wind- oder Solaranlagen baut, erhält im Fall von Abregelungen keine Entschädigung mehr. Bisher entstehen durch solche Zwangsabschaltungen jährlich Kosten in Milliardenhöhe, die über die Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt werden.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bereits im vergangenen September nach einem Monitoringbericht "Schlüsselmaßnahmen" angekündigt, um die Energiewende bezahlbarer zu machen. Das Problem: Der Netzausbau kann mit dem rasanten Zubau von Wind- und Solaranlagen nicht Schritt halten, was zu immer häufigeren Eingriffen ins Stromnetz führt.

Herausforderung durch Speicher und Rechenzentren

Die Situation wird durch neue Akteure zusätzlich verschärft. Großbatteriespeicher und energiehungrige Rechenzentren belasten das Stromnetz zunehmend. Eine "Antragsflut" von Großbatteriespeichern führe bereits zu einer Überlastung der Netzbetreiber, heißt es im Gesetzentwurf. Im Zuge der Energiewende müssen Tausende Kilometer neue Stromleitungen gebaut werden, um den vor allem im Norden produzierten Windstrom in die Verbrauchszentren im Süden zu transportieren.

Scharfe Kritik aus Politik und Branche

Die Pläne lösen heftige Reaktionen aus. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge bezeichnete die Reform als "Angriff" auf die Energiewende. Ihr Parteikollege Michael Kellner warf Reiche vor, die Energiewende "killen" zu wollen. Statt den Ausbau zu behindern, müsse der gelegentliche Überschuss an erneuerbarem Strom intelligent genutzt werden - etwa durch Speicher und beschleunigte Digitalisierung der Netze.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, warnte vor dramatischen Folgen: "Die in Erwägung gezogene Streichung von Entschädigungen würde die Energiewende in großen Teilen Deutschlands zum Erliegen bringen." Ein wirtschaftlicher Betrieb und die Finanzierung neuer Solaranlagen mit Fremdkapital wäre unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Der Vorschlag komme einem faktischen Anschlussverbot für Solaranlagen in engpassbehafteten Leitungsabschnitten gleich.

Auswirkungen auf Investoren

Für Investoren im Bereich erneuerbare Energien könnten die geplanten Änderungen erhebliche Unsicherheiten mit sich bringen. Die Planbarkeit von Projekten würde erschwert, wenn Standortentscheidungen künftig stärker vom Netzausbau abhängen und Entschädigungsansprüche wegfallen. Dies könnte die Attraktivität von Investments in Wind- und Solarparks in Deutschland beeinträchtigen und möglicherweise Kapital in andere europäische Märkte umlenken.

EnergiewendeErneuerbare EnergienWindkraftSolarenergieNetzausbau

Disclaimer