Energie-Flatrate in Cottbus steigert Mietrenditen
Pauschalmieten für Heizung und Strom entlasten Mieter und erhöhen Vermietereinnahmen

In Cottbus zahlen die Mieter zweier Mehrfamilienhäuser eine Pauschalmiete, die nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Kosten für Heizung, Strom und Warmwasser abdeckt. Diese sogenannte Energie-Flatrate ist für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt und bietet den Mietern damit eine erhebliche Planungssicherheit. Die Wohnungsgenossenschaft eG Wohnen, der die betreffenden Gebäude gehören, profitiert ebenfalls von diesem Modell, da die Energie größtenteils direkt an den Gebäuden selbst erzeugt wird. Durch den Einsatz von Solarwärmekollektoren und Photovoltaikmodulen auf den Dächern und Fassaden können die Häuser weitgehend unabhängig von externen Energieversorgern betrieben werden.
Die TU Bergakademie Freiberg begleitete das Projekt wissenschaftlich über einen Zeitraum von fünf Jahren und kam zu dem Ergebnis, dass die Eigenkapitalrendite bei diesem Modell höher liegt als bei der herkömmlichen Abrechnungsmethode, die auf einer Kaltmiete plus verbrauchsabhängigen Nebenkosten basiert. Laut den Forschern können Vermieter mit einer Energie-Flatrate etwa drei Euro Mehreinnahmen pro Quadratmeter erzielen. Energieexperte Timo Leukefeld, der das Konzept für die Cottbuser Häuser entwickelt hat, betont, dass dieses Modell nicht nur für Vermieter, sondern auch für Mieter vorteilhaft sein kann. Durch die Eigenproduktion von Solarstrom und die Möglichkeit, Elektroautos direkt im Haus zu laden, entstehen zusätzliche finanzielle Vorteile für beide Parteien.
Ein weiterer Vorteil des Pauschalmodells liegt in den geringeren Nebenkosten für die Mieter. Da keine verbrauchsabhängige Abrechnung nötig ist, entfallen die Kosten für Zähler und das Erstellen der Heizkostenabrechnung. Zudem müssen die in den Wohnungen installierten Infrarotheizungen laut Leukefeld nicht gewartet werden und haben eine Lebensdauer von 30 Jahren. Trotz dieser Vorteile ist das Modell bisher nur in wenigen Fällen umsetzbar, da es rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfordert, die nur in energieautarken Häusern erfüllt werden können. Laut Leukefeld sind etwa 30 Prozent der Bestandsgebäude in Deutschland für dieses Konzept geeignet.
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Zur AktienanalyseDie rechtlichen Anforderungen sind dabei nicht zu unterschätzen. Laut Heizkostenverordnung dürfen Vermieter nur in Ausnahmefällen auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung verzichten, beispielsweise wenn eine Solaranlage mehr als die Hälfte des Wärmebedarfs deckt. Zudem muss das Risiko für Vermieter kalkulierbar bleiben, damit das Pauschalmodell wirtschaftlich tragfähig ist. Dennoch sieht Leukefeld in der Energie-Flatrate einen möglichen Anreiz für Vermieter, in die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu investieren, besonders angesichts der seit 2023 geltenden CO2-Bepreisung, die Vermieter anteilig tragen müssen. Steigende CO2-Preise könnten die Mietrendite in Zukunft deutlich beeinflussen.


