E-Scooter-Werbung in Großbritannien: Amazon, Argos und Currys in der Kritik
Große britische Händler bewarben E-Scooter für öffentliche Straßen – obwohl das im Vereinigten Königreich illegal ist.

Einzelhändler wie Amazon, Argos und Currys haben E-Scooter für die Nutzung auf öffentlichen Straßen und Wegen beworben – und das, obwohl dies gegen britisches Recht verstößt. Eine Untersuchung der Press Association (PA) deckte auf, dass sowohl große Marken als auch unabhängige Verkäufer deren Einsatz im Straßenverkehr aktiv vermarkteten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine weit verbreitete Grauzone im britischen E-Scooter-Markt.
Im Vereinigten Königreich dürfen nur gemietete E-Scooter legal auf Straßen, Radwegen und in Parks gefahren werden. Privat erworbene E-Scooter hingegen sind ausschließlich auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers erlaubt. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder oder Punkte im Führerscheinregister. Die Regierung schätzt, dass es im Vereinigten Königreich bis zu 1,2 Millionen E-Scooter in Privatbesitz geben könnte.
Händler reagieren nach Medienanfragen
Nachdem die PA die großen Einzelhändler kontaktiert hatte, änderten Amazon, Argos und Currys ihre Werbung. Amazon erklärte, seine Richtlinien sähen vor, dass E-Scooter nicht mit Bildern von Fahrern auf Straßen oder Gehwegen dargestellt werden dürften und dass Produktseiten auf das Verbot der öffentlichen Nutzung in Großbritannien hinweisen müssten. Laut PA war zuvor ein auf Amazon angebotener E-Scooter explizit für das „urbane Pendeln" empfohlen worden.
Argos gab an, die „Formulierungen auf einer Suchseite aktualisiert zu haben, um das zu spiegeln, was wir bereits auf unseren Produktseiten aufführen, um für unsere Kunden noch mehr Klarheit zu schaffen". Dennoch bewarb ein gesponsertes Google-Suchergebnis von Argos noch am Dienstag „Pendler-E-Scooter & Stadtfahrten" – obwohl das Unternehmen angab, die Anzeige bereits am Vortag entfernt zu haben. Argos erklärte, die Aktualisierung bei Google könne einige Zeit in Anspruch nehmen. Currys erklärte, seine Website zu überprüfen, „um sicherzustellen, dass keine Produktbeschreibungen suggerieren, E-Scooter könnten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen verwendet werden".
Kleinere Händler ignorieren die Rechtslage weiterhin
Während die großen Ketten reagierten, scheinen viele kleinere Einzelhändler weiterhin E-Scooter für das Pendeln oder Fahrten in Städten zu bewerben – ohne jegliche Warnhinweise zur Rechtslage. Ein Händler beschrieb seine Produkte als „eine großartige Möglichkeit für Erwachsene, sich in der Stadt fortzubewegen und mit Geschwindigkeiten von bis zu 15 mph durch den Verkehr zu flitzen". Ein anderer bezeichnete seine E-Scooter als „kluge Wahl für den täglichen Reisebedarf" – ohne einen einzigen Hinweis darauf, dass dies im Vereinigten Königreich nicht zulässig ist.
Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hatte bereits im Jahr 2025 eine E-Scooter-Anzeige des Einzelhändlers Currys untersagt. In der Begründung hieß es, die Werbung habe „wesentliche Informationen über rechtliche Einschränkungen" bezüglich der Einsatzorte von E-Scootern ausgelassen. Die ASA rät Werbetreibenden zwar, einen deutlichen Hinweis zur Gesetzeslage einzufügen, betont jedoch, dass dies allein nicht ausreiche, wenn Anzeigen gleichzeitig den Eindruck erwecken, E-Scooter könnten überall genutzt werden.
Lesen Sie alles zur aktuellen Aktie der Stunde
Erfahren Sie, worum es geht und warum sich ein genauer Blick jetzt lohnt.
Zur AktienanalyseSicherheitsrisiken und Unfallzahlen
Die Debatte um die Werbepraktiken ist nicht nur eine rechtliche Frage – sie hat auch eine ernste Sicherheitsdimension. Nach Schätzungen der britischen Regierung gab es im Jahr 2025 bei Kollisionen mit E-Scootern 10 Todesfälle und 485 Schwerverletzte. Fahrer von regulierten Miet-E-Scootern müssen im Besitz eines vorläufigen oder vollständigen Führerscheins sein.
Für deutsche Verbraucher ist die britische Situation ein interessanter Vergleichsfall: In Deutschland sind E-Scooter auf öffentlichen Straßen und Radwegen grundsätzlich erlaubt, sofern sie zugelassen und versichert sind. Die britische Diskussion zeigt jedoch, wie wichtig klare Regelungen und transparente Verbraucherinformationen im wachsenden Markt für Elektro-Mikromobilität sind – und welche Verantwortung Händler dabei tragen.


