ANZEIGE

Donald Trump wird voraussichtlich seine Kandidatur für die US-Präsidentschaft 2024 ankündigen

Seine Berater sprechen von bevorstehender Ankündigung in Mar-a-Lago/Florida

•• 4 Min
Donald Trump wird voraussichtlich seine Kandidatur für die US-Präsidentschaft 2024 ankündigen

Es wird erwartet, dass Donald Trump am Dienstagabend ein drittes Mal für das Weiße Haus kandidiert, obwohl mehrere von ihm ausgewählte Kandidaten bei den US-Zwischenwahlen in der vergangenen Woche verloren haben und immer mehr Stimmen innerhalb der Republikanischen Partei den ehemaligen Präsidenten auffordern, zurückzutreten.

Er wird in Mar-a-Lago, seinem Resort in Palm Beach, Florida, das Trump als sein "Winter-Weißes Haus" bezeichnete, als er noch Präsident war, eine "besondere Ankündigung" machen, wie seine Berater sagen.

Seit mehr als einem Jahr macht er keinen Hehl daraus, dass er 2024 erneut für die Präsidentschaft kandidieren will, und wiederholt seine Behauptungen, dass die Wahl 2020 "manipuliert" und ihm "gestohlen" wurde – bezogen auf die Vorwürfe, die u. a. der Dokumentarfilm "2000" Mules aufgriff.

Der ehemalige Präsident hat sich bisher zurückgehalten, eine offizielle Kampagne zu starten, zum Teil auf Drängen von Beratern und nationalen Republikanern, die nicht wollten, dass er die Zwischenwahlen in der letzten Woche überschattet. Am 7. November, dem Vorabend des Wahltages, sagte Trump jedoch, er werde am 15. November eine "sehr große Ankündigung" machen.

Nach den Zwischenwahlen wurde Trump jedoch erneut aufgefordert, seine Ankündigung zu verschieben, nachdem die Republikaner hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren und viele seiner Spitzenkandidaten - darunter die Senatskandidaten Mehmet Oz, Blake Masters und Adam Laxalt - in ihren Rennen unterlegen waren.

Andere riefen den ehemaligen Präsidenten privat und öffentlich dazu auf, die politische Bühne ganz zu verlassen und es einer neuen Generation von Republikanern zu überlassen, sich 2024 um die Nominierung ihrer Partei zu bewerben - insbesondere Ron DeSantis, der republikanische Gouverneur von Florida, der letzte Woche mit 19 Punkten Vorsprung seine Wiederwahl gewann.

Eine YouGov-Umfrage, die nach den Wahlen in der letzten Woche durchgeführt und am Sonntag veröffentlicht wurde, ergab, dass 42 Prozent der Amerikaner/innen, die sich als Republikaner/innen bezeichnen oder der republikanischen Partei zugeneigt sind, DeSantis als Kandidat ihrer Partei im Jahr 2024 vorziehen würden, verglichen mit 35 Prozent, die sich für Trump aussprachen.

Der Club for Growth, die konservative Niedrigsteuergruppe, die Trump einst unterstützte, sich aber in letzter Zeit von ihm abgewandt hat, veröffentlichte am Montag ein Memo, in dem sie sich auf Umfragen unter wahrscheinlichen republikanischen Wählerinnen und Wählern in Iowa und New Hampshire beruft, aus denen hervorgeht, dass DeSantis in beiden frühen Staaten, die für die Nominierung der Partei zur Präsidentschaft entscheidend sind, vorne liegt.

Bei den Wählern in Iowa lag DeSantis dem Memo zufolge mit 48% zu 37% vor Trump, während der Gouverneur von Florida in New Hampshire mit 52% zu 37% vor dem ehemaligen Präsidenten lag.

DeSantis hat sich noch nicht dazu geäußert, ob er die Präsidentschaft anstreben wird, aber er lächelte, als die Menge auf seiner Siegesfeier letzte Woche ihn mit Rufen zur Kandidatur zu ermutigen schien: "Zwei weitere Jahre!"

In öffentlichen Äußerungen und Beiträgen auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social hat Trump kaum Anzeichen für einen Rückzug gezeigt und DeSantis, den Minderheitsführer im Senat, Mitch McConnell, und Rupert Murdoch, dessen Zeitungen, insbesondere die New York Post, sich hinter eine mögliche Kandidatur von DeSantis gestellt haben, scharf angegriffen.

Skeptiker haben die Frage aufgeworfen, ob Trump seinen Kurs ändern und seine Ankündigung rückgängig machen wird oder ob er keine offizielle Kampagne starten wird, wie er es in den letzten Monaten mehrmals bei Kundgebungen getan hat. Doch Jason Miller, ein Berater von Trump, trat am Freitag im Podcast des ehemaligen Chefstrategen des Präsidenten, Steve Bannon, auf und bestand darauf, dass er weitermachen würde.

"Präsident Trump wird am Dienstag ankündigen, dass er für das Präsidentenamt kandidiert, und es wird eine sehr professionelle, sehr zugeknöpfte Ankündigung sein", sagte Miller.

Er fügte hinzu, dass der ehemalige Präsident ihm gesagt hat: "Natürlich kandidiere ich. Ich werde das tun, und ich möchte sicherstellen, dass die Leute wissen, dass ich Feuer und Flamme bin und wir das Land wieder auf den richtigen Weg bringen müssen."

Es ist noch unklar, wie viele Republikanerinnen und Republikaner Trump bei der Nominierung seiner Partei für das Präsidentenamt herausfordern würden. Neben DeSantis hat auch Mike Pence, sein Vizepräsident, eine Kandidatur angedeutet, ebenso wie Larry Hogan, der zentristische scheidende Gouverneur von Maryland. Glenn Youngkin, der ehemalige Carlyle-Manager, der letztes Jahr zum Gouverneur von Virginia gewählt wurde, erwägt Berichten zufolge ebenfalls eine Kandidatur.

Auf der anderen Seite des Ganges hat Joe Biden noch nicht offiziell gesagt, dass er 2024 zur Wiederwahl antreten wird. Aber nachdem die Demokraten bei den Zwischenwahlen besser als erwartet abgeschnitten haben, hat er mit den Worten "Wir haben die Absicht, wieder zu kandidieren" ein deutliches Zeichen gesetzt, dass er eine zweite Amtszeit anstrebt: "Unsere Absicht ist es, wieder zu kandidieren."

Die Ankündigung vom Dienstag kommt zu einer Zeit, in der Trump mit mehreren rechtlichen Herausforderungen konfrontiert ist, darunter die laufende Untersuchung des Kongressausschusses vom 6. Januar über seine Rolle bei dem Angriff auf das US-Kapitol und die Bemühungen, die Ergebnisse der Wahl 2020 zu kippen.

Am Montag machte der Oberste Gerichtshof der USA den Weg frei für die Beschaffung von Telefonaufzeichnungen von Kelli Ward, der Vorsitzenden der Republikanischen Partei in Arizona, einem von mehreren Bundesstaaten, in denen Trump versucht hat, das Wahlergebnis für ungültig erklären zu lassen.

RegierungUSAPolitikDonald Trump

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.