DM steigert Gehälter: Belohnung für ein erfolgreiches Geschäftsjahr
Großzügige Sonderzahlungen und Lohnerhöhungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einem beeindruckenden Jahr

Der Drogeriemarkt-Riese dm hat bekannt gegeben, dass er aufgrund eines äußerst erfolgreichen Geschäftsjahres rückwirkend zum April 2023 die Gehälter seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen wird. Diese Maßnahme beinhaltet auch großzügige Sonderzahlungen.
Die Gehaltserhöhung beläuft sich auf beeindruckende sechs Prozent und spiegelt die positive Geschäftsentwicklung von dm wider. Darüber hinaus werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwei Sonderzahlungen gewährt.
Eine dieser Sonderzahlungen ist ein steuer- und abgabenfreier Inflationsausgleich, der einmalig 650 Euro für Vollzeitbeschäftigte und 450 Euro für Auszubildende beträgt. Zusätzlich erhalten alle Vollzeit-Mitarbeitenden eine jährliche Bonuszahlung von 850 Euro, während Auszubildende mit 600 Euro bedacht werden.
Das Geschäftsjahr von dm endet im September und war äußerst erfolgreich, wobei das Unternehmen betont, dass der große Zuspruch seiner Kundinnen und Kunden einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat. Christoph Werner, der Vorsitzende der dm-Geschäftsführung, erklärte dazu: "Unsere rund 50.000 Kolleginnen und Kollegen in Deutschland haben jeden Tag erneut den Unterschied gemacht und dieses Ergebnis ermöglicht."
In Anbetracht der stockenden Tarifverhandlungen im Einzelhandel hatte der tarifpolitische Ausschuss des Handelsverbands Deutschland (HDE) Unternehmen am Montag dazu ermutigt, außertarifliche Erhöhungen vorzunehmen. Für tarifgebundene Unternehmen wurde empfohlen, frühestens ab dem 1. Oktober "freiwillige anrechenbare Vorweganhebungen in Höhe von 5,3 Prozent" durchzuführen. Da dm nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist, hat das Unternehmen Spielraum, von dieser Empfehlung abzuweichen.
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Zur AktienanalyseEin Sprecher von dm erklärte, dass das Unternehmen die Gehaltserhöhung entsprechend anpassen werde, falls es zu einem höheren Tarifabschluss kommen sollte. Es sei garantiert, dass jeder Arbeitsvertrag bei dm auf die geltenden Tarifverträge verweist, und somit sind die Angestellten rechtlich geschützt, was den geltenden Tarif im Einzelhandel und eventuelle Tariferhöhungen betrifft.


