Disney zahlt Millionenstrafe wegen Kinderdatenschutz
Vergleich mit US-Justizministerium nach Vorwürfen zu YouTube-Inhalten

Walt Disney hat sich mit dem US-Justizministerium auf die Zahlung einer zivilrechtlichen Strafe in Höhe von 10 Millionen US-Dollar geeinigt, um Vorwürfe wegen mutmaßlicher Verstöße gegen US-Kinderdatenschutzgesetze beizulegen. Die Einigung betrifft Inhalte, die von Disney auf der Videoplattform YouTube veröffentlicht wurden und nach Auffassung der Behörden nicht ordnungsgemäß als kindergerichtet gekennzeichnet waren. Die Vereinbarung schließt ein Verfahren ab, das von der Regierung bereits im September angekündigt worden war und nun formell bestätigt wurde.
Nach Darstellung des Justizministeriums richtete sich die Beschwerde gegen Disney Worldwide Services sowie Disney Entertainment Operations. Den Unternehmen wurde vorgeworfen, bestimmte Videos nicht mit dem Hinweis „Made for Kids“ versehen zu haben, obwohl sie sich an Kinder richteten. Durch diese fehlende Kennzeichnung sei es möglich gewesen, personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren zu erfassen und diese Informationen für zielgerichtete Werbung zu nutzen. Die Ermittler gehen davon aus, dass sowohl Disney selbst als auch Dritte, die im Auftrag des Konzerns handelten, von diesen Daten profitierten.
Die Einigung verpflichtet Disney nicht nur zur Zahlung der Geldstrafe, sondern auch zur Einführung eines umfassenden Compliance-Programms. Dieses soll sicherstellen, dass künftige Inhalte auf YouTube den Vorgaben der sogenannten Children’s Online Privacy Protection Rule entsprechen. Ziel ist es, systematische Kontrollen zu etablieren, mit denen kindergerichtete Inhalte eindeutig identifiziert und entsprechend gekennzeichnet werden. Das Justizministerium betonte, dass die Maßnahme langfristig angelegt ist und eine dauerhafte Anpassung interner Prozesse erfordert.
Das zugrunde liegende Gesetz verlangt von Webseiten, Apps und Online-Diensten, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten, Eltern transparent darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden. Zudem ist vor der Datenerfassung eine überprüfbare elterliche Zustimmung einzuholen. Diese Vorgaben gelten auch für große Medien- und Unterhaltungskonzerne, wenn sie Inhalte über Drittplattformen verbreiten.
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Zur AktienanalyseEin Vertreter des Justizministeriums erklärte, die Behörde sehe es als zentrale Aufgabe an, Eltern Mitspracherechte bei der Nutzung der Daten ihrer Kinder zu sichern. Der Fall sei ein Beispiel dafür, dass die bestehenden Datenschutzregeln auch gegenüber international bekannten Unternehmen durchgesetzt würden. Disney war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Nach Angaben der Behörden wurde das Verfahren ursprünglich von der Federal Trade Commission an das Justizministerium verwiesen, nachdem dort mögliche Verstöße festgestellt worden waren.


