ANZEIGE

Deutscher Gesetzgeber lehnt Impfpflicht ab

Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, dass die Entscheidung des Bundestages die Situation im Herbst, wenn eine Infektionswelle erwartet wird, erschweren würde

•• 4 Min
Deutscher Gesetzgeber lehnt Impfpflicht ab

Der deutsche Bundestag lehnte einen Vorschlag zur Einführung einer Impfpflicht für über 60-Jährige ab, der von Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach unterstützt wurde.

Es wurde erwartet, dass die Abstimmung knapp ausfallen würde, was sich darin zeigte, dass Scholz die Außenministerin Annalena Baerbock von einer wichtigen NATO-Tagung zur Ukraine abberief, um nach Berlin zurückzukehren und ihre Stimme abzugeben.

Sollte die Regierung jedoch erwartet haben, dass die Abstimmung auf Messers Schneide stehen würde, hat sie sich geirrt, denn Baerbocks Anwesenheit war nicht notwendig. Von 674 Bundestagsabgeordneten stimmten 378 gegen das Impfmandat, während 296 dafür waren.

Die Ablehnung der Maßnahme war ein schwerer Schlag für Scholz und seine Regierungskoalition, bestehend aus den Sozialdemokraten (SPD) des Bundeskanzlers, den Grünen und den neoliberalen Freien Demokraten (FDP).

Scholz entschied sich dafür, den Gesetzgeber die Maßnahmen zum Impfstoffmandat vorschlagen und frei darüber abstimmen zu lassen, anstatt sein Kabinett einen eigenen Vorschlag einbringen zu lassen.

So konnten die Abgeordneten nach ihrem Gewissen abstimmen, und mehrere führende FDP-Mitglieder sprachen sich gegen eine Impfpflicht aus und schlossen sich stattdessen der konservativen Opposition CDU/CSU an, die die Maßnahme ablehnte.

Nach der Abstimmung tauschten die Politiker Schuldzuweisungen aus, wobei SPD- und Grünen-Mitglieder wütend auf die FDP waren, weil sie sich nicht an die Ziele ihrer Koalition hielten, und auch auf die CDU, weil sie ihren Mitgliedern nicht die Möglichkeit gab, nach ihrem Gewissen abzustimmen, was ihrer Meinung nach mehr Stimmen für die Maßnahme hätte bringen können.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach reagierte mit Besorgnis auf das Scheitern seiner bevorzugten politischen Entscheidung.

"Es ist eine sehr wichtige Entscheidung, denn jetzt wird der Kampf gegen Corona im Herbst sehr viel schwieriger. Politische Schuldzuweisungen helfen nicht weiter. Wir machen weiter", schrieb Lauterbach auf seinem Twitter-Account.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) reagierte mit Enttäuschung auf die Abstimmung. "Am Ende des Tages stehen wir vor einem Trümmerhaufen, für den jede Partei mitverantwortlich ist", sagte DKG-Chef Gerald Gaß.

Es sei zum Scheitern verurteilt gewesen, dass Bundeskanzler Scholz die Regelung der Mandatsfrage dem Gesetzgeber überlassen habe, statt dass sein Kabinett ein Konzept vorgelegt habe.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt stellte den Gesetzesentwurf vor und ermutigte die Abgeordneten, für die Maßnahme zu stimmen: "Heute geht es nicht um das, was jetzt passiert, sondern um das, was sehr wahrscheinlich im Herbst passieren wird.

Sie fügte hinzu, dass es wichtig sei, eine Grundlage für eine groß angelegte Impfung zu haben, um einem größeren Ausbruch später im Jahr begegnen zu können.

Der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen forderte den Bundestag auf, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die zeigen, dass Menschen über 60 Jahre durch eine COVID-19-Infektion sehr anfällig für schwere Erkrankungen sind.

Dahmen sagte, der Bundestag habe auch die Verantwortung, auf die Mehrheit der Deutschen zu hören, die sich für das Impfmandat ausgesprochen haben.

Die oppositionelle Mitte-Rechts-CDU argumentierte jedoch, dass ein Impfmandat nicht notwendig sei, da die Fälle im ganzen Land zurückgingen.

Der CDU-Abgeordnete Tino Sorge sagte vor dem Parlament, dass es nicht notwendig sei, eine Impfpflicht einzuführen, da die derzeitige Situation weder ein überlastetes Gesundheitssystem noch eine Notfallsituation auf den Intensivstationen zeige.

Sorge fügte hinzu, dass eine Impfpflicht im Herbst nicht helfen würde, wenn sich eine neue Variante des Erregers, die wahrscheinlich gegen Impfstoffe resistent ist, durchsetzt.

Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki sprach sich ebenfalls gegen eine Impfpflicht aus und schloss sich Sorges Argumenten an, fügte aber hinzu, dass Impfstoffe "uns nicht dabei helfen würden, eine verlässliche Immunität zu erlangen" und dass es verfassungswidrig sei, Erwachsene zur Impfung zu zwingen. "Es ist nicht die Aufgabe dieses Hauses, Erwachsene gegen ihren eigenen Willen zu schützen", sagte Kubicki.

AfD-Chefin Alice Weidel sagte, das Impfmandat sei "nicht nur radikal verfassungsfeindlich, sondern eine totalitäre Maßnahme". Weidel sagte im Bundestag, der Kompromiss über die Impfpflicht für über 60-Jährige sei ein "trojanisches Pferd", das der Bundesregierung mehr Macht über die Freiheit der Bürger verschaffen solle.

Die Impfung ist bereits für Beschäftigte im Gesundheitswesen obligatorisch. Doch die weitere Ausweitung hat eine breitere Debatte in der deutschen Gesellschaft ausgelöst.

Rund 76 % der Deutschen haben zwei Dosen des COVID-19-Impfstoffs erhalten, während etwa 59 % eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Eine kürzlich durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass 60 % der Deutschen ein Impfmandat befürworten; allerdings glauben nur wenige, dass dies auch tatsächlich erreicht werden kann.

Die Abstimmung im Bundestag erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland die meisten seiner wichtigsten Coronavirus-Beschränkungen aufgehoben hat, nachdem der Gesetzgeber dafür gestimmt hatte, sie zu beenden und den Bundesländern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Entscheidungen in dieser Angelegenheit zu treffen.

Corona-ImpfungBundestagOlaf Scholz

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.