Deutsche Bahn: Kartellamt fordert Aufspaltung
Streit um Wettbewerb und Rechtsfragen - Die Zukunft des Bahnsektors in Deutschland

Das Bundeskartellamt hat sich nun ebenfalls der Forderung nach einer Aufspaltung der Deutschen Bahn angeschlossen, die zuvor bereits von der Monopolkommission erhoben wurde. Diese Kommission berät die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen und sieht in der Aufspaltung eine Möglichkeit, den Wettbewerb auf der Schiene zu fördern. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, äußerte sich positiv zu dieser Entwicklung und betonte die Bedeutung von mehr Wettbewerb im Bahnsektor.
Die Deutsche Bahn habe bisher subtile Möglichkeiten genutzt, um Wettbewerb zu behindern, so Mundt in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung". Daher sei es notwendig, eine klare Trennung zwischen dem Bahnnetz und dem Bahnbetrieb herbeizuführen. Die bisher von der Bundesregierung beschlossene Umstrukturierung, bei der eine gemeinwohlorientierte Gesellschaft für die Infrastruktur innerhalb des Bahnkonzerns geschaffen wird, wird von Mundt als ein erster Schritt in die richtige Richtung angesehen.
Auch die Monopolkommission, die bereits seit einiger Zeit für eine Aufspaltung der Deutschen Bahn plädiert, sieht die Reformpläne der Bundesregierung als nicht ausreichend an. In einem Sektorgutachten im Juli wurde gefordert, dass die Bahninfrastruktursparte eine "weitgehende wirtschaftliche und organisatorische Unabhängigkeit von den anderen Gesellschaften des DB-Konzerns" erhalten sollte. Die Verhandlungen zwischen dem Kartellamt und der Bahn über Wettbewerbsfragen gestalten sich derweil als schwierig. Dabei geht es unter anderem um die Weitergabe von Verkehrsdaten zu Verspätungen und Zugausfällen an Drittanbieter sowie den Umgang mit Mobilitätsplattformen, die Tickets für die Bahn verkaufen.
Die Deutsche Bahn weist die Vorwürfe des Kartellamts zurück und betont, dass auf ihrem Schienennetz bereits "über 400 Eisenbahnunternehmen aktiv" seien. Dies zeige, dass es in Europa keinen vergleichbaren Wettbewerb auf der Schiene gebe. Die Bahn argumentiert zudem, dass sie sich an geltendes Recht halte, insbesondere in Bezug auf die Weitergabe von Echtzeitdaten. Allerdings sieht das Unternehmen den Beschluss zur Regulierung des Ticketverkaufs über Onlinevertriebsplattformen als rechtswidrig an und hat rechtliche Schritte dagegen eingeleitet. Die Bahn befürchtet, dass sie Vertriebspartner einsetzen muss, die sie nicht benötigt, und diesen auch noch eine Provision zahlen muss, was ihrer Ansicht nach marktwirtschaftlichen Prinzipien widerspricht.
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Zur AktienanalyseDie Forderung nach einer Aufspaltung der Deutschen Bahn bleibt somit weiterhin ein umstrittenes Thema, das die Diskussion über den Wettbewerb im deutschen Bahnsektor vorantreibt.

