ANZEIGE

Demokraten fordern Untersuchung der Starlink-Beschränkungen in der Ukraine

Silicon-Valley-Abgeordnete drängen das Weiße Haus, die Drosselung von SpaceX' Starshield-Dienst in der Ukraine aufzuklären.

•• 4 Min
Demokraten fordern Untersuchung der Starlink-Beschränkungen in der Ukraine

Eine Gruppe demokratischer Abgeordneter des US-Repräsentantenhauses aus dem Silicon Valley hat das Weiße Haus aufgefordert, die jüngsten Unterbrechungen des Starlink-Internetdienstes von Elon Musk in der Ukraine zu untersuchen. In einem Schreiben an Susie Wiles, die Stabschefin des Weißen Hauses, verlangen die kalifornischen Repräsentanten Sam Liccardo, Ro Khanna und Jimmy Panetta Aufklärung über die Drosselung von Starshield, der militärischen Version von SpaceX' Starlink-System. Der Brief liegt dem US-Sender CNBC exklusiv vor.

Die Einschränkungen hatten die militärischen Fähigkeiten der Ukraine zeitweise erheblich beeinträchtigt. Ukrainische Beamte teilten CNBC am Freitag mit, dass die Beschränkungen weiterhin bestehen – trotz der Behauptung von Präsident Donald Trump am Donnerstag, Musk habe den Zugang wiederhergestellt. Nach Angaben der Beamten störten die Einschränkungen hochgeschwindigkeits-Militärdrohnen und behinderten die Fähigkeit der Ukraine, russische Angriffe abzuwehren und Operationen entlang der Frontlinie durchzuführen.

Forderung nach umgehender Untersuchung

Die Gesetzgeber forderten in ihrem Schreiben an Wiles eine „umgehende, regierungsweite Untersuchung der Entscheidung, die satellitengestützten Dienste für Intelligenz und militärische Unterstützung von SpaceX Starshield in der Ukraine einzuschränken". Der Brief deutet darauf hin, dass die Demokraten die Untersuchung der Starlink-Unterbrechung zu einer obersten Priorität machen werden, falls sie bei den Zwischenwahlen am 3. November die Kontrolle über das Repräsentantenhaus gewinnen.

„Wir werden sicherstellen, dass der 120. Kongress die Bundesmittel, die den Unternehmen von Herrn Musk gewährt wurden, einschließlich der Frage, ob diese Unternehmen ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, und ob ausreichende Schutzmaßnahmen gegen politische Einmischung, willkürliche Dienstbeschränkungen und Missbrauch föderaler Ressourcen bestehen, genau prüfen", schrieben die Gesetzgeber.

Auf die Frage nach dem Brief am Freitag verwies das Weiße Haus CNBC auf die Kommentare von Trump vom Vortag. Trump verweigerte es am Donnerstag, zu sagen, ob er Musk bezüglich der Einschränkungen angerufen hatte, und sagte Reportern: „Ob ich angerufen habe oder jemand anderes, macht keinen Unterschied." Er fügte hinzu: „Das Endergebnis ist, dass er es wieder hergestellt hat", wobei er sich auf Musk und den Starshield-Dienst bezog. SpaceX reagierte nicht auf die Anfrage von CNBC nach einer Stellungnahme.

Wer ordnete die Drosselung an?

Im Kern der Fragen der Gesetzgeber steht die Frage, wer die Drosselung von ukrainischem Starshield angeordnet hat und ob die Anweisung von Präsident Donald Trump oder von Musk, einem Privatbürger, stammt. Das Wall Street Journal berichtete am Dienstag, dass Musk die Einschränkungen angeordnet habe, und die Nachrichtenagentur berichtete anschließend, dass sie nach einem Telefonat zwischen Trump und Musk aufgehoben wurden.

Ukrainische Truppen sind auf Starshield angewiesen, um militärische Operationen während einer russischen Invasion durchzuführen, die vor mehr als vier Jahren begann. Trump hat wiederholt bestritten, die Störung von Starlink angeordnet zu haben, trotz öffentlicher Aussagen von Musk, dass der Befehl vom Weißen Haus stammen würde.

„Trotz der daraus resultierenden Verluste an Menschenleben und der schwerwiegenden nationalen Sicherheitsimplikationen hat weder die Administration noch SpaceX eine klare und konsistente Erklärung der Verantwortung abgegeben", schrieben die Gesetzgeber in dem Brief. „Entweder hat ein privater Auftragnehmer eigenständig Entscheidungen getroffen, die Leben und Tod sowie nationale Sicherheit betreffen, oder Präsident Trump hat die Einschränkung kritischer militärischer Kommunikationsmittel angeordnet, die einen Verbündeten der USA unterstützen."

Die Gesetzgeber fragten Wiles, wer hinter der Entscheidung stand, den Starshield-Dienst einzuschränken, und baten darum, alle Personen zu benennen, „die die Einschränkungen autorisiert, angeordnet, genehmigt oder [in Bezug auf] die Einschränkungen konsultiert haben". Zudem fragten sie, wie die Einschränkungen umgesetzt wurden, ob sie gegen Bundesverträge verstießen und ob ähnliche Schwachstellen anderswo bestehen.

Sorge um die Glaubwürdigkeit US-amerikanischer Technologie

Die Abgeordneten verwiesen auf die wirtschaftliche Bedeutung der Technologiebranche für ihre Region. „Als die gewählten Mitglieder des Silicon Valley im Kongress repräsentieren wir Hunderte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Innovationswirtschaft, deren Existenzgrundlage von der Glaubwürdigkeit amerikanischer Technologie im Ausland abhängt", schrieben die Gesetzgeber. „Politisch motivierte Dienstunterbrechungen oder unregelmäßige Drosselungen werden die Reputation untergraben, die durch jahrzehntelange Arbeit aufgebaut wurde, die Amerikaner geleistet haben, um unsere Verbündeten und Kunden weltweit zu unterstützen."

Es wird allgemein erwartet, dass die Demokraten private Unternehmen untersuchen werden, die mit der Regierung Verträge abschließen, falls sie die Kontrolle über den Kongress gewinnen. Ein solcher Wahlsieg würde ihnen auf Ebene der Ausschüsse die Befugnis zur Vorladung von Zeugen einräumen. Für deutsche Anleger und Beobachter der US-Tech- und Rüstungsbranche ist der Vorgang insofern relevant, als er die wachsende politische Verflechtung zwischen privaten Satellitenbetreibern und staatlichen Sicherheitsinteressen verdeutlicht – ein Thema, das auch die Bewertung von SpaceX und verwandten Unternehmen künftig stärker prägen dürfte.

StarlinkStarshieldUkraineElon MuskSpacexUs-KongressDonald TrumpZwischenwahlen

Meistgelesene News

  1. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  2. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  3. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren
  4. XRP als Millionärsmacher? Warum ein 1.000-facher Anstieg unrealistisch ist
  5. Iran verzögert Gespräche bewusst, um Trump vor Midterms zu schwächen

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.