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Debatte um Mindestlohn: Forderung nach Anhebung auf 14 Euro

Streit um Mindestlohn: Politiker, Experten und Verbände uneinig über angemessene Höhe

Debatte um Mindestlohn: Forderung nach Anhebung auf 14 Euro

Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch fordert eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro. Er ist damit nicht allein, denn auch andere Organisationen und Verbände sprechen sich für eine Erhöhung aus. Das Münchner Ifo-Institut hingegen ruft zur Zurückhaltung auf und plädiert dafür, den Mindestlohn an die Entwicklung der Tariflöhne anzupassen.

Die Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, wird am Montag ihren Vorschlag für die neue Höhe des Mindestlohns vorlegen. Die Ampel-Koalition hatte bereits im Oktober 2022 eine Erhöhung von 10,45 Euro auf 12,00 Euro beschlossen. Nun liegt es an der Kommission, den nächsten Schritt festzulegen. Die Linke ist der Ansicht, dass angesichts der Rekordinflation in den Jahren 2022 und 2023 eine Erhöhung auf 14 Euro mehr als gerechtfertigt ist. Die aktuelle Höhe des Mindestlohns führe laut Bartsch in eine Armutsrente.

Das Ifo-Institut hingegen betont, dass die Mindestlohnkommission den Auftrag habe, sich an der allgemeinen Entwicklung der Tariflöhne zu orientieren. Die Anpassung des Mindestlohns solle die Lohnentwicklung nicht bestimmen, sondern ihr folgen. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, hingegen sieht positive Effekte einer Erhöhung auf 14 Euro, da dies die Kaufkraft vieler Menschen stützen und einen wirtschaftlichen Aufschwung fördern würde.

Auch der Sozialverband Deutschland und der Paritätische Gesamtverband sprechen sich für eine Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 14 Euro aus. Der Mindestlohn hat sich nach Ansicht der SPD-Politikerin Katja Mast "millionenfach bewährt" und trägt zur wirtschaftlichen Stärke und sozialen Stabilität des Landes bei. Ziel sei es jedoch nicht, dass Menschen dauerhaft zum Mindestlohn arbeiten, daher plant Arbeitsminister Hubertus Heil ein Tariftreuegesetz, um sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen.

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