ANZEIGE

Casa Newton: Luciano Giubbileis neues Meisterwerk in der Toskana

Der preisgekrönte Landschaftsgestalter Luciano Giubbilei kehrt mit einem romantischen Hotelgarten in seine toskanische Heimat zurück.

•• 3 Min
Casa Newton: Luciano Giubbileis neues Meisterwerk in der Toskana

Der renommierte italienische Landschaftsgestalter Luciano Giubbilei hat in der Toskana ein neues Gartenprojekt vollendet, das zugleich eine persönliche Heimkehr darstellt. Die Casa Newton, eine markante Backsteinvilla aus dem Jahr 1846, liegt in den toskanischen Hügeln mit Blick auf das Val d'Orcia – nur eine Stunde von Siena entfernt, wo Giubbilei aufwuchs. Das Anwesen wurde 2023 als Hotel mit elf Zimmern eröffnet und beherbergt nun einen Garten, den Giubbilei selbst als „ganz besondere Erfahrung" bezeichnet.

Die Villa wurde ursprünglich von einem Nachfahren Isaac Newtons erbaut und trägt daher ihren ungewöhnlichen Namen. Die Eigentümer, die Architektin Antonie Bertherat-Kioes und ihr Ehemann Philippe Bertherat, kennen Giubbilei seit mehr als einem Jahrzehnt. Ihre erste Zusammenarbeit betraf einen Garten auf dem benachbarten Weingut der Familie – die Casa Newton ist nun das Ergebnis einer vertieften, langjährigen Partnerschaft.

Vier Jahre Entstehungszeit für ein stimmiges Gesamtwerk

Die Realisierung des Gartenprojekts dauerte vier Jahre – ein für Giubbileis Arbeitsweise typischer Zeitrahmen, der langsam wachsende Konzepte begünstigt. Als Inspiration dienten ihm die nahe gelegenen klassischen italienischen Gärten der Horti Leonini in San Quirico d'Orcia sowie die Villa La Foce. Beim Säubern des Geländes entdeckte das Team alte Steinpfade, die als Ausgangspunkt für die Gestaltung dienten.

Der Garten umfließt das Haus mit einer spielerischen Formalität: Schlanke Zypressen ragen wie elegante Überraschungen aus der Mitte von Hecken hervor. Eine zentrale Pergola wurde durch einen niedrigen, achteckigen Steinbrunnen ersetzt. Der duftende Rosmaringarten erstreckt sich den Hang hinunter bis zu einem Swimmingpool, gesäumt von wellenförmigen Hecken, roten Backsteinmauern und pastellfarbenen Blüten von Erigeron, Lavatera, Phlomis und Sally-Holmes-Rosen.

Für Bertherat-Kioes war die bedeutendste Veränderung die ausgewachsene Eiche, die im Zentrum der kreisförmigen Einfahrt gepflanzt wurde – „zuvor ein sehr hässlicher Ort", wie sie selbst sagt. Ein von einer Pergola aus rosa Glyzinien überdachter Gang führt zu einem spektakulären Blick über das Val d'Orcia, das seit 2004 zum UNESCO-Welterbe zählt. Den emotionalen Höhepunkt des Gartens bildet eine alte, erhöhte Voliere, die überreich mit weißen Rosen bewachsen ist – von Giubbilei als „Dornröschen-Moment" bezeichnet.

Vom strukturierten Garten zur naturalistischen Bepflanzung

Giubbilei, Gewinner von drei Goldmedaillen der Chelsea Flower Show, hat im Laufe seiner Karriere einen deutlichen Stilwandel vollzogen. Ende der 1990er Jahre waren seine stark strukturierten, geradlinigen Gärten von Barcelona bis Beverly Hills gefragt. Den entscheidenden Wendepunkt markierte 2011 eine Lehrzeit bei Fergus Garrett, dem Chefgärtner von Great Dixter im Sussex Weald. „Es war freier", beschreibt Bertherat-Kioes den Stilwechsel. „Es gab mehr Blumen und es war nicht mehr so streng."

Giubbilei begann seine Karriere ungewöhnlich: Als er Ende seiner Teenagerjahre mit einer englischen Freundin in die Außenbezirke von Siena zog, legte er instinktiv einen Gemüsegarten an. Er wusste damals nicht, dass Landschaftsgestaltung ein Beruf war. Mit 21 Jahren schrieb er sich an der Inchbald School of Design ein und startete seine Laufbahn als Blumenlieferant für die Restaurants von Giorgio Locatelli und Gordon Ramsay. „Wenn mich jemand fragt, was ich in meinen 20ern und 30ern gemacht habe, sage ich: ‚Ich habe gearbeitet'. Das ist alles, was ich getan habe", sagt er.

Bewusst klein, bewusst nachhaltig

Sein zehnköpfiges Studio in einem umgebauten Pub im Westen Londons ist bewusst klein gehalten, damit das Team langfristig Kontakt zu seinen Projekten halten kann. Parallel zur Casa Newton widmete sich Giubbilei einem persönlichen Projekt namens „The Field" – ein halber Hektar großes Grundstück in der Nähe seines Hauses auf Mallorca. Dessen langsame Kultivierung dokumentierte er auf Instagram, wo ihm rund 85.000 Follower folgen.

Giubbileis Philosophie hat sich im Laufe der Jahre grundlegend gewandelt. „Am Anfang meiner Karriere ging es darum, eine Vision für den Raum zu haben", sagt er. „Heute denke ich an die Verantwortung, zu diesen Gärten zurückzukehren und sie zu pflegen." Die Casa Newton sechs Jahre nach ihrem Beginn wieder zu besuchen, sei „eine wunderschöne Erfahrung". „Wenn ich im Garten sitze, habe ich das Gefühl, dass sich der Kreis geschlossen hat."

Luciano GiubbileiCasa NewtonToskana GartenVal D'OrciaLandschaftsgestaltungChelsea Flower ShowItalienischer GartenHotel Toskana

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.