Cannabis-Legalisierung: Das müssen Sie jetzt wissen!
Was der Gesetzentwurf für Konsumenten, Cannabis-Clubs und den Jugendschutz bedeutet

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird der Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Personen ab 18 Jahren künftig straffrei sein. Die Abgabe wird über sogenannte "Cannabis-Clubs" erfolgen, die einer Reihe von Auflagen unterliegen. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen wird erlaubt sein.
Cannabis wird zudem aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen, wo es bisher als verbotene Substanz gelistet war. Die Cannabis-Clubs sollen wie Genossenschaften organisiert sein und dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Jedes Mitglied darf maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehen. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten besondere Regelungen, darunter eine Obergrenze für den THC-Gehalt von zehn Prozent.
Die Clubs müssen eine Genehmigung besitzen und dürfen keine Werbung oder Sponsoring betreiben. Der Konsum von Cannabis ist in den Clubs nicht erlaubt, ebenso wenig in einem Umkreis von 200 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten. Jeder Club muss zudem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen.
Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis verboten. Bei Verstößen sollen sie jedoch nicht strafrechtlich verfolgt, sondern zu Interventions- und Präventionsprogrammen verpflichtet werden. Wer mit der Droge handelt, macht sich weiterhin strafbar.
Die Landesärztekammer Thüringen kritisiert den Gesetzentwurf. Sie warnt vor den Risiken eines erhöhten Cannabis-Konsums bei Kindern und Jugendlichen und fordert strengere Jugendschutzmaßnahmen. Laut der Kammer ist das menschliche Gehirn bis zum 25. Lebensjahr nicht vollständig ausgereift, und der Konsum von Cannabis in jungen Jahren könnte zu medizinischen und sozialen Problemen führen.
Lesen Sie alles zur aktuellen Aktie der Stunde
Erfahren Sie, worum es geht und warum sich ein genauer Blick jetzt lohnt.
Zur AktienanalyseDas genaue Inkrafttreten des Gesetzes ist noch unklar, aber Lauterbach ist überzeugt, dass es bis zum 1. Januar 2024 umgesetzt sein wird. Die Bundesregierung plant zudem ein weiteres Gesetz, das den Verkauf von Cannabis in Geschäften regeln soll. Ein entsprechender Entwurf wird noch vor Jahresende erwartet.


