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Bußgelder für Vermieter bei Mietpreisverstößen

Justizministerin Hubig plant schärfere Regeln und neue Rechte für Mieter bis 2026

Bußgelder für Vermieter bei Mietpreisverstößen

Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten, sollen künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte entsprechende Schritte an, nachdem der Bundesrat der Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 zugestimmt hatte. Ihrer Einschätzung nach reicht die aktuelle Regelung nicht aus, um Mieter wirksam vor überhöhten Mietforderungen zu schützen.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission soll nach der Sommerpause mit der Arbeit beginnen. Ziel ist es, konkrete Vorschläge für neue gesetzliche Maßnahmen im Mietrecht zu erarbeiten. Dabei soll besonders eine Bußgeldregelung im Fokus stehen, die Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse finanziell sanktioniert. Dieses Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD.

Die Mietpreisbremse greift in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt werden. Dort darf die Miete bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichswerte orientieren sich in der Regel an regionalen Mietspiegeln. Ausnahmen gelten für Neubauten ab dem Jahr 2014 sowie für umfassend modernisierte Wohnungen.

Bislang haben Mieter lediglich die Möglichkeit, zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückzufordern. Weitere Konsequenzen für den Vermieter gibt es in der Regel nicht. Hubig bezeichnete diesen Zustand als unbefriedigend und verwies auf die Unsicherheit vieler Mieter, die aus Angst vor dem Verlust ihrer Wohnung auf eine Konfrontation mit dem Vermieter verzichten.

Die Expertenkommission soll bis Ende 2026 Empfehlungen vorlegen. Neben Vertretern aus Justiz und Wissenschaft sind auch Mitglieder von Mieter- und Vermieterverbänden sowie des Deutschen Städtetags beteiligt. Die Kommission wird auch das Ziel verfolgen, das Wirtschaftsstrafrecht zu überarbeiten. Aktuell gilt eine Miete als überhöht, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Verstöße gelten lediglich als Ordnungswidrigkeit.

Darüber hinaus plant die Bundesjustizministerin weitere Schritte: Änderungen bei Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen und möbliertem Wohnen sollen verhindern, dass Vermieter Schlupflöcher nutzen, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Auch Gewaltopfer sollen künftig einfacher aus gemeinsamen Mietverhältnissen aussteigen können.

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