Bürgergeld im Bundestag beschlossen
Die Hartz IV Nachfolge sol 2023 kommen. Bundesrat muss noch zustimmen, Union droht mit Blockade

Das von der Ampelkoalition vorgeschlagene Bürgergeld wurde vom Bundestag gebilligt. Mit ihrer Mehrheit stimmten SPD, Grüne und FDP für die Maßnahme. 385 Abgeordnete stimmten dafür, während sich 261 Abgeordnete in einer namentlichen Abstimmung enthielten. 33 Stimmen wurden nicht abgegeben.
Zu Beginn des Jahres wird das derzeitige Hartz IV-System schrittweise durch das Bürgergeld ersetzt. Der Bundesrat muss dem aber noch zustimmen, und eine Entscheidung wird für Montag erwartet.
Weil es ihrer Meinung nach die Motivation, einen Job anzunehmen, verringert, hat die CDU/CSU damit gedroht, das Bürgergeld dort zu begrenzen. Auch die erwartete Erhöhung des sogenannten "Schonvermögens" wird abgelehnt. Wenn bedürftige Menschen die Hilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen sie diese finanzielle Reserve nicht anrühren.
Hermann Gröhe, Vorsitzender der Unionsvizefraktion im Bundestag, wies auf eine entscheidende Schwachstelle der Änderung hin. Laut Gröhe kann eine vierköpfige Familie 150.000 Euro haben und trotzdem Anspruch auf das Bürgergeld haben. Damit gefährdete die Koalition die Beschäftigungsaussichten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) setzte sich nach der Diskussion im Bundestag für eine Annahme im Landtag ein. "Wenn es nicht klappt, gibt es immer noch eine Chance", fuhr er fort, "die Aussicht, in einem schnellen Vermittlungsverfahren Ergebnisse zu erzielen."
"Damit das Bürgergeld am 1. Januar in Kraft treten kann, müsste es aber spätestens Ende November fertig sein. Mit dem Begriff "Vermittlungsverfahren" ist ein kompromissorientierter Prozess im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gemeint.
Der derzeitige Regelsatz für Alleinstehende beträgt 449 Euro; die Ampelpläne für das Bürgergeld sehen jedoch eine Erhöhung auf 502 Euro vor. Für Erwachsene unter 25 Jahren, die noch zu Hause wohnen, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren auf 420 Euro und für Kleinkinder zwischen sechs und 14 Jahren auf 348 Euro. Für Kinder unter sechs Jahren werden 318 Euro fällig.
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Zur AktienanalyseAußerdem wird die Angst vor einem Leistungsentzug (Sanktionen) in Zukunft verringert und stattdessen mehr Unterstützung für zusätzliche Ausbildungsinitiativen gewährt. Auch die Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Vermögenswerte und der Wohnungsgröße, die Leistungsempfänger/innen besitzen dürfen, werden gelockert.
5,33 Millionen Erwachsene und Kinder erhielten im Oktober Hartz-IV-Leistungen. Dies gilt für ukrainische Flüchtlinge, aber nicht für Asylbewerber. Eine Klausel, die nun in das Bürgergeld aufgenommen wurde und sowohl von den staatlichen Flüchtlingsräten als auch von der Gruppe "Pro Asyl" angegriffen wird. Sie fordern, dass das neue Bürgergeldgesetz Flüchtlinge und Asylbewerber einschließt.


