ANZEIGE

Bundestag beschließt Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke

Der Bundestag hat beschlossen, dass die letzten drei deutschen Atomreaktoren vorerst weiterlaufen, um die Stromversorgung des Landes zu sichern

•• 3 Min
Bundestag beschließt Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke

Die drei verbliebenen Atomreaktoren in Deutschland werden dank einer Abstimmung des Bundestags nun eine längere Laufzeit haben. So werden die Reaktoren Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 15. April des nächsten Jahres weiterlaufen.

Laut Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki stimmten 375 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für die Atomgesetzänderung, 216 dagegen und 70 enthielten sich. Insgesamt wurden 661 Stimmen abgegeben.

Carsten Träger, ein Mitglied der SPD, sagte, er werde seine Frau und seine Kinder am 15. April umarmen und mit Champagner anstoßen. Er behauptete, die Verantwortung liege in der Entscheidung, eine vorübergehende "Dehnungsoperation" durchzuführen. Er ist immer noch da, während wir aus der Atomkraft aussteigen, sagte er. Dann kann man aus Sicht der Unionsfraktion auf dem Kopf stehen und mit den Füßen wackeln, und es ist endgültig vorbei. Nina Scheer, eine Fraktionskollegin, warnte eindringlich davor, dass der Weiterbetrieb von Atomkraftwerken erneuerbare Energiequellen verdrängen würde.

Scharfe Kritik wurde an die CDU/CSU gerichtet. Die CDU/CSU-Koalition bezeichnete den Plan der Bundesregierung als "Minimalkonsens, das Ergebnis eines harten monatelangen Ringens." Die einzige vorübergehende Verbesserung der Betriebszeiten würde sich auf den Preis und die Versorgungssicherheit von Energie beziehen. "Das Ganze ist eine unzureichende Rechnung".

Die Laufzeiten der letzten drei deutschen Atomreaktoren sollen mindestens bis Ende 2024 verlängert werden, so ein separater Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die hohen Stromkosten wurden von den Abgeordneten als Begründung angeführt.

Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz warf Wirtschaftsminister Robert Habeck vor, während der Diskussion über den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke falsche Informationen zu verbreiten. "Lügen halten nicht lange an"

Laut dem Grünen-Abgeordneten Harald Ebner nimmt die CDU/CSU das Sicherheitsrisiko, das durch die Verlängerung der Betriebszeiten entsteht, "billigend in Kauf". Er behauptet, dass viele nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl in den 1980er Jahren erkannt haben, dass "Atomkraft keine Lösung ist und nur das Risiko sicher ist". Er erklärte, dass es immer noch keinen Konsens über die Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll gibt.

Christian Kühn, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, bezeichnete die 16 Jahre CDU/CSU-geführten Bundesregierungen als "energiepolitisches Versagen". Vor der Schlussabstimmung machten einige Abgeordnete der Grünen deutlich, dass sie der Verlängerung nicht zustimmen wollten.

Die FDP-Abgeordnete Carina Konrad verteidigte die Entscheidung als vernünftig. Sie sei kein "Ampel-Selbstzweck". Es geht darum, die Stromversorgung im Winter aufrechtzuerhalten. Sie riet aber auch dazu, die Erschließung von Schiefergas in Deutschland zu berücksichtigen.

Lukas Köhler, Mitglied ihrer Fraktion, erklärte, dass es darum gehe, wie es 2023-2024 weitergeht, aber dass Kohle und Gas die aktuellen Lösungen seien.

Besonders vor den Gefahren der Atomkraft warnte der Linkspartei-Abgeordnete Ralph Lenkert. Tschernobyl sei der Beweis dafür, dass menschliches Versagen beim Betrieb immer denkbar sei. Er fügte hinzu, dass auch Naturkatastrophen und Materialversagen möglich sind. Er behauptete, dass seine Organisation zur Stabilisierung der Strompreise auf die Verstaatlichung der Übertragungsleitungen drängt. Ihm zufolge stellt die Spekulation mit Strom die größte Gefahr für die Energieversorgung dar.

Laut Thomas Ehrhorn von der AfD haben die Grünen langfristige Pläne, die Lieferungen von preiswertem russischen Gas zu untergraben. Nicht Russland, sondern die Regierung sei schuld an der künstlichen Verknappung der Preise. Er sprach von einem "absurden Sanktionsregime". Deutschland sei auf dem Weg, unsere Industrienation zu zerstören", sagte er.

Seine Fraktion hat die Aufhebung der Laufzeitbeschränkungen für Atomkraftwerke sowie 100 Millionen Euro im Haushalt 2023 für die Erforschung der friedlichen Nutzung der Kernenergie gefordert.

Die starke Uneinigkeit innerhalb des Ampelbündnisses aus SPD, Grünen und FDP wurde durch die Entscheidung des Bundestages vorläufig beigelegt. Ende Oktober hat Bundeskanzler Olaf Scholz entschieden, dass die letzten drei Atomkraftwerke bis zum 15. April laufen sollen. Vorausgegangen war ein langwieriger Streit zwischen Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Habeck.

Der Bundesrat ist noch für die letzte Stufe zuständig und könnte auf seiner Sitzung am 25. November beschließen, den Vorschlag zu diskutieren. Es ist jedoch äußerst zweifelhaft, dass die Maßnahmen vom Bundesrat abgelehnt werden.

BundestagDie GrünenAtomkraftwerkSPDCDU

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.