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Bundesrichterin blockiert Elon Musks SEC-Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar

Eine US-Bundesrichterin verweigert die schnelle Genehmigung des Vergleichs und fordert mehr Transparenz über das Zustandekommen der Einigung.

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Bundesrichterin blockiert Elon Musks SEC-Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar

Eine Bundesrichterin in Washington D.C. hat es abgelehnt, den Vergleich zwischen Elon Musk und der US-Börsenaufsicht SEC in Höhe von 1,5 Millionen Dollar ohne weitere Prüfung zu genehmigen. US-Bezirksrichterin Sparkle Sooknanan erklärte, sie benötige umfassendere Informationen darüber, wie die Einigung zustande gekommen sei. Erst dann könne sie beurteilen, ob die Vereinbarung für beide Parteien fair sei und dem öffentlichen Interesse entspreche.

Der Vergleich sollte eine langjährige Klage der SEC beilegen, in der Musk vorgeworfen wurde, gegen US-Bundeswertpapiergesetze verstoßen zu haben. Konkret geht es um die verspätete Offenlegung seiner Twitter-Beteiligung von 5 Prozent Anfang 2022 – Musk soll die Meldepflicht um elf Tage verzögert haben. Die SEC wirft ihm vor, dadurch rund 150 Millionen Dollar gespart zu haben, indem er weiterhin Aktien zu niedrigeren Preisen kaufte, bevor seine tatsächliche Beteiligung von 9,2 Prozent im April 2022 öffentlich bekannt wurde.

Richterin fordert Transparenz über Vergleichsprozess

In ihrer Verfügung betonte Richterin Sooknanan, dass es zu ihren Aufgaben gehöre, sicherzustellen, dass der Vergleich nicht durch „unzulässige Absprachen oder Korruption belastet" sei. Dies ist ein ungewöhnlich deutliches Signal, das die Ernsthaftigkeit ihrer Bedenken unterstreicht. Sie hat sowohl die SEC als auch Musks Anwaltsteam angewiesen, am 13. Mai vor Gericht zu erscheinen, um einen Zeitplan für die Einreichung von Schriftsätzen vorzulegen, die die Fairness und Transparenz der Vereinbarung rechtfertigen.

Bemerkenswert ist der Inhalt des Vergleichsvorschlags, der am 17. März bekannt gegeben wurde: Musk müsste darin weder ein Fehlverhalten eingestehen noch die rund 150 Millionen Dollar zurückzahlen, die er durch die verspätete Offenlegung angeblich gespart hat. Für viele Beobachter erscheint die Vergleichssumme von 1,5 Millionen Dollar angesichts des mutmaßlichen Schadens als äußerst gering.

Politisch aufgeladener Rechtsstreit

Der Zeitpunkt des Rechtsstreits sorgte von Beginn an für Diskussionen. Die SEC hatte die Klage am 14. Januar 2025 eingereicht – in den letzten Tagen der Biden-Regierung. Musk bezeichnete die rechtlichen Schritte wiederholt als „politisch motiviert" und argumentierte, die verspätete Meldung sei ein unbeabsichtigter Fehler gewesen.

Unter dem neuen SEC-Vorsitzenden Paul Atkins hat die Behörde ihre Durchsetzungsprioritäten inzwischen neu ausgerichtet. Dies erklärt, warum der Vergleich unter der neuen Führung deutlich milder ausfällt als die ursprüngliche Klage vermuten ließ. Musk, der als reichster Mensch der Welt gilt, hatte Twitter schließlich sechs Monate nach dem Bekanntwerden seiner Beteiligung für 44 Milliarden Dollar übernommen und die Plattform seitdem in X umbenannt.

Für deutsche Anleger ist der Fall ein Beispiel dafür, wie wichtig die Einhaltung von Meldepflichten bei Beteiligungserwerben ist. Auch in Deutschland und der EU gelten strenge Transparenzregeln, sobald Investoren bestimmte Schwellenwerte bei börsennotierten Unternehmen überschreiten. Das weitere Verfahren wird zeigen, ob die Richterin den Vergleich letztlich akzeptiert oder auf strengeren Bedingungen besteht.

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