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Bundesregierung plant Entlastungen bei Stromkosten

Zuschüsse für Netzentgelte und Steuererleichterungen sollen Verbraucher und Unternehmen entlasten

Bundesregierung plant Entlastungen bei Stromkosten

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Stromkosten auf den Weg gebracht. Ziel ist es, insbesondere über niedrigere Netzentgelte Entlastungen für Unternehmen und private Haushalte zu schaffen. Dafür sollen die Betreiber der Übertragungsnetze im kommenden Jahr einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro erhalten. Nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium könnte dies die Netzentgelte für Haushaltskunden im bundesweiten Schnitt um rund zwei Cent pro Kilowattstunde verringern. In einzelnen Regionen kann die Entlastung höher oder niedriger ausfallen, da die Netzentgelte je nach Zustand der Infrastruktur und Ausbau der erneuerbaren Energien variieren.

Finanziert werden soll der Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds. Insgesamt sind für die nächsten vier Jahre 26 Milliarden Euro vorgesehen, um die Strompreise zu stabilisieren. Ab 2027 könnte nach den Plänen der Regierung die Offshore-Netzumlage stärker bezuschusst werden, wozu jedoch die Zustimmung der EU-Kommission notwendig wäre. Verbraucherschützer hatten zuvor gefordert, Umlagen direkt zu senken, da dies private Haushalte stärker entlasten würde.

Die Entlastungen über die Netzentgelte erreichen nach Darstellung des Wirtschaftsministeriums sowohl Unternehmen als auch private Stromkunden. Allerdings betonen Fachverbände, dass die tatsächlichen Einsparungen von Netzgebiet zu Netzgebiet unterschiedlich ausfallen. So kommt eine Studie im Auftrag der Verbände VKU und ZVEI zu dem Ergebnis, dass in manchen Regionen kaum Entlastungen spürbar sein werden. Hinzu kommt, dass Energieversorger nicht verpflichtet sind, Zuschüsse weiterzugeben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche appellierte deshalb an die Branche, die finanzielle Unterstützung auch wirklich an die Kunden weiterzureichen.

Parallel zu den Netzentgelten hat die Regierung beschlossen, die Stromsteuer für bestimmte Wirtschaftssektoren dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz zu senken. Betroffen sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen auch handwerkliche Betriebe wie Bäckereien, Konditoreien oder Metallbauer. Laut Schätzungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer profitieren jedoch nur etwa 15 Prozent der deutschen Unternehmen tatsächlich von dieser Maßnahme.

Eine allgemeine Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist hingegen nicht vorgesehen. Dies stößt bei zahlreichen Wirtschaftsvertretern auf Kritik. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl monierte, es fehle an verlässlicher Planungssicherheit für stromintensive Unternehmen. Auch die Familienunternehmer warfen der Koalition vor, Zusagen gebrochen zu haben. Der Handelsverband Deutschland kritisierte, dass große Teile der Wirtschaft ebenso wie private Haushalte von den aktuellen Entlastungen ausgeschlossen blieben.

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