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Bundesnetzagentur setzt Eigenkapitalverzinsung im Gassektor auf 5,76 Prozent

Die Regulierungsbehörde reagiert damit auf gestiegene Zinssätze und veränderte Marktbedingungen seit 2022.

14. August 2026 2 Min
Bundesnetzagentur setzt Eigenkapitalverzinsung im Gassektor auf 5,76 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat eine neue standardisierte Eigenkapitalverzinsung für den Erdgassektor festgelegt. Die Eigenkapitalrendite vor Steuern beträgt künftig 5,76 Prozent und dient als Grundlage zur Berechnung des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC). Mit dieser Entscheidung reagiert die Behörde auf die seit 2022 gestiegenen Zinssätze und veränderten Marktbedingungen.

Neben der Eigenkapitalrendite wurden auch die Fremdkapitalkosten festgelegt. Diese liegen bei 2,43 Prozent. Daraus ergibt sich ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC) von insgesamt 3,76 Prozent. Dieser Wert ist für Netzbetreiber und Investoren im Gassektor von zentraler Bedeutung, da er die Grundlage für die regulierten Netzentgelte bildet.

Ziel: Investitionsanreize und Verbraucherschutz in Balance halten

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erläuterte die Zielsetzung hinter der Entscheidung. Es gehe darum, eine angemessene Rendite festzulegen, die Investitionen in Gasnetze wirtschaftlich rentabel und für Investoren attraktiv halte. Gleichzeitig sollen Verbraucher vor überhöhten Tarifen geschützt werden.

Dieser Balanceakt ist ein zentrales Prinzip der Netzregulierung in Deutschland. Zu niedrige Renditen würden Investitionen in die Infrastruktur unattraktiv machen, zu hohe Renditen hingegen die Netzentgelte für Haushalte und Unternehmen unnötig in die Höhe treiben. Die Bundesnetzagentur versucht mit der neuen Festlegung, beiden Anforderungen gerecht zu werden.

Kein direkter Vergleich mit dem bisherigen Satz möglich

Die Regulierungsbehörde wies ausdrücklich darauf hin, dass die neue Eigenkapitalrendite vor Steuern von 5,76 Prozent nicht direkt mit dem bisher geltenden Satz von 5,07 Prozent verglichen werden kann. Der Grund dafür liegt in Änderungen im Körperschaftsteuerrecht, die die Berechnungsgrundlage verändert haben. Ein einfacher numerischer Vergleich der beiden Werte wäre daher irreführend.

Für deutsche Privatanleger und Investoren im Energiesektor ist diese Entscheidung relevant, da sie die Renditebedingungen für Betreiber von Gasnetzen direkt beeinflusst. Regulierte Netzrenditen gelten als vergleichsweise stabile und planbare Einnahmequellen, weshalb sie für institutionelle Investoren und Infrastrukturfonds besonders attraktiv sind.

Die Festlegung durch die Bundesnetzagentur schafft nun Planungssicherheit für die laufende Regulierungsperiode im Gassektor und gibt Netzbetreibern einen klaren Rahmen für ihre Investitionsentscheidungen.

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