Bundesnetzagentur plant Verzicht auf Mobilfunkfrequenzauktion
Fokus auf ländliche Regionen und Investitionssicherheit

Die Bundesnetzagentur hat sich gegen eine erneute Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ausgesprochen und stattdessen vorgeschlagen, den bestehenden Netzbetreibern - Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) - bestimmte Frequenzen unter Auflagen für den Netzausbau weiterhin zur Verfügung zu stellen. Die bisherigen Nutzungsrechte könnten gegen vergleichsweise niedrige Gebühren um fünf Jahre verlängert werden. Dieser Schritt wird in Anbetracht der begrenzten verfügbaren Frequenzressourcen und der potenziellen Markteinführung eines neuen Konkurrenten, 1&1, begründet.
Eine Auktion über die Nutzung ab 2026 würde bedeuten, dass vier Unternehmen um begrenzte Frequenzen konkurrieren würden, was die Qualität eines der Netze erheblich beeinträchtigen könnte. Durch die Verlängerung der Nutzungsrechte kann 1&1 zwar kein eigenes Frequenzspektrum erwerben, aber es darf das Netz von Vodafone mitnutzen, was aus regulatorischer Sicht akzeptabel erscheint.
Die Bundesnetzagentur hat klare Auflagen für die Netzbetreiber festgelegt. Bis Ende 2028 müssen sie mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland und alle Bundesstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit pro Sekunde versorgen. Für Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes wird ein Wert von 50 Mbit gefordert.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat die Aktienkurse der Telekommunikationsunternehmen positiv beeinflusst. Besonders die Aktien von 1&1 verzeichneten einen Anstieg von zeitweise mehr als elf Prozent, gefolgt von United Internet mit einem Zuwachs von bis zu 7,4 Prozent. Telefonica Deutschland verzeichnete zeitweise ein Kursplus von fast fünf Prozent, während die Deutsche Telekom ihre anfänglichen Verluste fast ausgleichen konnte. In London stiegen die Vodafone-Aktien um 2,6 Prozent.
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Zur AktienanalyseDie betroffenen Unternehmen haben bis Anfang November Zeit, sich zu den Details des Vorschlags zu äußern, bevor im Jahr 2024 eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird von den Unternehmen grundsätzlich begrüßt, aber auf die Details wird es ankommen, insbesondere in Bezug auf die Regulierung zugunsten von Diensteanbietern.


