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Bundesnetzagentur droht 6,5 Milliarden Rückzahlung bei 5G-Frequenzen

Ein rechtskräftiges Urteil stellt die 5G-Frequenzvergabe in Deutschland infrage. Die Bundesnetzagentur steht vor der größten Krise ihrer Geschichte – mit weitreichenden Folgen für Mobilfunkbetreiber und den Netzausbau.

Bundesnetzagentur droht 6,5 Milliarden Rückzahlung bei 5G-Frequenzen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) steckt in der größten Krise ihrer Geschichte. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte im Sommer 2024 die Versteigerung der 5G-Frequenzen für unrechtmäßig – das Urteil ist rechtskräftig. Der Grund: Das damalige Verkehrsministerium unter CSU-Minister Andreas Scheuer hatte derart massiv in die Ausgestaltung der Auktion eingegriffen, dass die Bonner Regulierungsbehörde als befangen galt.

Die Konsequenzen sind dramatisch: Deutschlands modernste Mobilfunk-Generation läuft auf den 2,0- und 3,6-Gigahertz-Frequenzen derzeit ohne rechtliche Grundlage. Die rund 6,5 Milliarden Euro, die die Netzbetreiber für die Frequenznutzung zahlten, stehen auf dem Spiel.

Gutachten fordert Wiederholung der Versteigerung

Juristen sehen klare Verhältnisse. "Die Frequenzvergabe muss zwingend wiederholt werden", erklärt der Regensburger Juraprofessor Jürgen Kühling in einem aktuellen Gutachten. Auftraggeber war die Oldenburger Netzgesellschaft EWE, eine der Klägerinnen im Verfahren. Das Gutachten wurde pünktlich zur BNetzA-Beiratssitzung am Montag vorgelegt.

Die BNetzA hat bislang keine Maßnahmen ergriffen. Das Problem: Eine erneute Versteigerung würde vermutlich deutlich weniger Erlöse bringen. Die anfängliche Euphorie um den 5G-Standard ist verflogen, die Preise am Mobilfunkmarkt entwickeln sich rückläufig, große industrielle Anwendungen bleiben aus.

1&1-Gründer könnte bei Neuauktion fehlen

Besonders fraglich erscheint, ob 1&1-Gründer Ralph Dommermuth erneut mitbieten würde. Für den Aufbau eines vierten Netzes hatte er allein eine Milliarde Euro in Frequenzen investiert. EWE-Chef Norbert Westfal warnt: "Die neuerliche Auktion könnte ungewisse Folgen haben für den weiteren Netzausbau, die Digitalisierung in Deutschland und den Wettbewerb."

EWE hält Schlüssel zur Lösung in der Hand

Die entscheidende Position nimmt dabei ausgerechnet die klagende EWE ein. Das Unternehmen kann per Zwangsvollstreckung durchsetzen, dass die BNetzA sämtliche Frequenzzuteilungsbescheide und Verwaltungsakte ab November 2018 aufheben muss. Gutachter Kühling formuliert es unmissverständlich: "Außergerichtliche vertragliche Einigungen zwischen den Akteuren können diese Konsequenzen vermeiden."

Drei Forderungen für einen Kompromiss

EWE-Chef Westfal nennt konkrete Bedingungen für einen Verzicht auf die Durchsetzung der Ansprüche: Erstens diskriminierungsfreie Angebote, die Diensteanbieter mit dem Vertrieb der Netzbetreiber gleichstellen. Zweitens ein Verbot von Vergeltungsankündigungen – diese drohen Diensteanbietern die Geschäftsgrundlage zu entziehen, sobald sie sich bei der BNetzA beschweren.

Drittens fordert Westfal, dass 1&1 als vierter Netzanbieter alle Leistungen weiterverkaufen darf – auch jene, die das Unternehmen selbst von anderen bezieht. Dies würde die Optionen für Diensteanbieter in einem eng begrenzten Markt erheblich erweitern.

Netzbetreiber könnten von Neuauktion profitieren

Für die etablierten Netzbetreiber könnte eine erneute Versteigerung durchaus Vorteile bringen. Sie hatten im Gegenzug für den Verzicht auf eine Diensteanbieter-Verpflichtung umfangreich in unterversorgte Gebiete investiert. Bei einer Neuauktion könnten sie ihre Position möglicherweise stärken.

Allerdings hat die Bundesnetzagentur kaum bessere Alternativen, als alle Beteiligten an einen Verhandlungstisch zu bringen. Westfal appelliert: "Was es jetzt braucht, ist die Bereitschaft der Bundesnetzagentur, diese Lösung gemeinsam mit dem Markt umzusetzen."

Auswirkungen auf den Telekommunikationssektor

Die Unsicherheit belastet den gesamten deutschen Telekommunikationssektor. Für Investoren bedeutet die Situation ein erhebliches Risiko: Sollten die Frequenzzuteilungen tatsächlich zurückgenommen werden, drohen massive Abschreibungen bei den betroffenen Netzbetreibern. Zudem könnte sich der ohnehin schleppende 5G-Ausbau in Deutschland weiter verzögern – mit negativen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

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