Bund macht weniger Gewinne am Energiemarkt
Bis Ende März 2023 konnte der Bund nur 417 Millionen Euro von diesen Zufallsgewinnen abschöpfen

Die Bundesregierung hatte im Sommer 2022 eine ambitionierte Idee: Übermäßige Gewinne von Energiekonzernen sollten genutzt werden, um die deutschen Verbraucher finanziell zu entlasten. Dies war eine Reaktion auf die steigenden Strompreise, die durch den russischen Angriff auf die Ukraine verursacht wurden. Doch die aktuellen Zahlen deuten darauf hin, dass der Bund weniger von diesen "Zufallsgewinnen" profitiert hat, als ursprünglich angenommen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte im September 2022 die Situation am Strommarkt hervorgehoben. Aufgrund des Merit-Order-Prinzips, bei dem der Gaspreis den Strompreis bestimmt, gab es unerwartete Übergewinne. Scholz versprach, diese Gewinne zu nutzen, um die Bürger durch eine Strompreisbremse zu entlasten. Doch die Umsetzung dieser Idee war nicht so einfach. Statt im September begann die Abschöpfung dieser Gewinne erst im Dezember 2022.
Bis Ende März 2023 konnte der Bund nur 417 Millionen Euro von diesen Zufallsgewinnen abschöpfen. Eine Summe, die von einigen als zu gering angesehen wird, insbesondere im Vergleich zu den Kosten der Strompreisbremse, die sich auf rund neun Milliarden Euro belaufen. Kritiker, darunter die Linken-Chefin Janine Wissler, argumentieren, dass der Bund hätte mehr abschöpfen können und sollen.
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sieht zwei Hauptgründe für die geringe Summe: Die Strompreise sind gefallen und die Abschöpfung wurde entweder fehlerhaft gestaltet oder so gewählt, dass Unternehmen kaum belastet werden.
Die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer, verteidigt die Entscheidungen der Bundesregierung. Sie betont, dass niedrigere Strompreise auch niedrigere Abschöpfungen bedeuten. Außerdem hätte eine zu aggressive Abschöpfungspolitik negative Auswirkungen auf Unternehmen und Investitionen in erneuerbare Energien haben können.
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Zur AktienanalyseEin weiteres Thema von Interesse ist die Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen bis Ostern 2024, obwohl die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bereits im Juni 2023 beendet wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt, dass diese Verlängerung dazu dienen soll, das Risiko unerwarteter Preisanstiege während der Heizperiode im Winter zu berücksichtigen.


