Bund entlastet Kommunen bei Steuerausfällen
Länder erhalten acht Milliarden Euro und zusätzliche Ost-Entlastungen bis 2029

Der Bund wird die Kommunen vollständig für die durch den sogenannten Investitionsbooster entstehenden Steuerausfälle entschädigen. Nach Angaben des niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies haben Bund und Länder eine Einigung erzielt, wonach die Kommunen bis zum Jahr 2029 die Verluste über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer erstattet bekommen. Damit sollen die finanziellen Belastungen der Kommunen aus den geplanten Steuererleichterungen ausgeglichen werden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Länder zusätzlich eine Kompensation in Höhe von rund acht Milliarden Euro erhalten. Diese Mittel sollen über Förderprogramme des Bundes, etwa im Bildungsbereich, bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind spezielle Entlastungen für ostdeutsche Bundesländer vorgesehen. Die geplante Regelung zielt darauf ab, die erwarteten Steuerausfälle aus verbesserten Abschreibungen für Unternehmen sowie die ab 2028 schrittweise geplante Senkung der Körperschaftssteuer auszugleichen.
Die Verhandlungen zwischen Vertretern von Bund und Ländern dauerten bis spät in die Nacht an. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Bundesregierung die zu erwartenden 45 Milliarden Euro an Steuerausfällen, die vor allem Länder und Kommunen tragen müssten, ausgleichen könne. Ein wesentlicher Punkt war dabei, eine zusätzliche Belastung der Kommunen zu verhindern.
Niedersachsens Ministerpräsident betonte, dass die 16 Bundesländer dem Investitionsbooster voraussichtlich am 11. Juli zustimmen werden, sofern die schwarz-rote Koalition ihre Zusagen umsetzt und einhält. Er bezeichnete den Beschluss als notwendigen Impuls für die Wirtschaft. Zugleich wurde betont, dass Bund und Länder vermeiden wollen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, da eine solche Maßnahme die Umsetzung der verbesserten Abschreibungen verzögern würde.
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Zur AktienanalyseParallel zur Einigung auf die Kommunalentlastung hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil den Bundeshaushalt für die laufende Sitzung des Kabinetts offiziell eingebracht. Dieser Schritt erfolgt gleichzeitig mit der Debatte um das Wachstumspaket, das Teil der Gesamtstrategie zur wirtschaftlichen Förderung ist. Die abgestimmten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Investitionsanreize wie geplant umgesetzt werden können, ohne dass Länder und Kommunen übermäßig belastet werden.


