Branchenverband will Reinheitsgebot für Cannabis
Uraltes Gebot für Bier als Vorbild: Standards für die Qualitätssicherung im Vorfeld der Legalisierung gefordert

Die deutsche Cannabis-Branche hat am Donnerstag ein eigenes "Reinheitsgebot" vorgestellt, ähnlich wie beim Bier. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft hat dazu Empfehlungen veröffentlicht, die konkrete Qualitätsanforderungen für die Legalisierung von Cannabis aufstellen. Diese Anforderungen beinhalten Standards für die Qualitätssicherung in Produktionsbetrieben, Vorschriften für Verpackungen und Lagerung von Cannabis, Grenzwerte für Verunreinigungen, Schwermetalle und Pestizide sowie ein Verbot von Streckmitteln. Die Vorschläge stammen aus einer Zusammenarbeit mit Experten aus Anbau, Labor und Lebensmittelkontrolle.
Laut dem Vizepräsidenten des Verbands, Dirk Heitepriem, ist es wichtig, höchste und kontrollierte Qualität zu garantieren, um erfolgreich den illegalen Markt zurückzudrängen und die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz zu erreichen. Ein "Reinheitsgebot" für Cannabis würde eine etablierte Qualität für das Genussmittel schaffen.
Die Legalisierung von Cannabis gehört zu den großen Projekten der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP. In ihrem Koalitionsvertrag haben sie vereinbart, eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene für Genusszwecke in lizenzierten Geschäften zu ermöglichen. Cannabis soll staatlich reguliert angebaut und verkauft werden, einschließlich eines erlaubten Eigenanbaus von wenigen Pflanzen.
Befürworter der Legalisierung argumentieren, dass die bisherige Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert hat, sondern sogar einen Anstieg des Konsums bewirkt hat. Zudem kann ein staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, indem verunreinigtes Cannabis und Überdosierungsgefahren reduziert werden. Auch die Kriminalität kann eingedämmt und Präventionsprogramme mit den Steuereinnahmen aus dem Verkauf finanziert werden.
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Zur AktienanalyseBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat im Herbst bereits erste Ideen für die Umsetzung präsentiert, der nächste Schritt wäre ein fertiger Gesetzentwurf, der bis Ende März vorliegen soll.


