Bericht zur Maskenbeschaffung geht an Ausschuss
Warken kündigt geschwärzte Version an – Spahn kritisiert fehlende Beteiligung

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will den bisher unter Verschluss gehaltenen Bericht zur Maskenbeschaffung in der Corona-Pandemie dem Haushaltsausschuss des Bundestages zugänglich machen. In einem Interview erklärte die CDU-Politikerin, dass sie den Bericht in der kommenden Sitzungswoche dem Ausschusssekretariat übergeben werde. Ziel sei es, trotz bestehender rechtlicher Hürden zumindest eine teilweise Offenlegung zu ermöglichen.
Dabei betonte Warken, dass datenschutzrechtliche Vorgaben eine vollständige Veröffentlichung verhindern. Personenbezogene Daten von Mitarbeitern sowie Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen müssten unkenntlich gemacht werden. Die Ministerin äußerte Verständnis für das öffentliche Interesse an Transparenz, verwies jedoch auf rechtliche Grenzen. Das Dokument werde weiterhin als Verschlusssache eingestuft bleiben und sei ausschließlich für die Abgeordneten bestimmt.
Der Bericht stammt von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof und beleuchtet die umstrittene Beschaffung von Corona-Schutzmasken in der Anfangsphase der Pandemie. Medienberichten zufolge soll der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn bei der Auswahl der logistischen Partner eine Firma aus seiner westfälischen Heimat bevorzugt haben. Dieser Verdacht hatte in der Vergangenheit wiederholt für öffentliche Kritik gesorgt.
Spahn selbst erklärte, dass ihm der Bericht bislang nicht bekannt sei und er auch nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden sei. Er sprach sich für eine vollständige Veröffentlichung des Dokuments aus. Auch Vertreter der Grünen und der Linken fordern, dass der Bericht ohne Schwärzungen offengelegt wird, um eine umfassende politische Aufarbeitung zu ermöglichen.
Warken räumte ein, dass Spahn während der Erstellung des Berichts keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Sie äußerte Verständnis für dessen Wunsch, vor öffentlicher Diskussion einzelner Passagen informiert worden zu sein. Zugleich unterstrich sie, dass alle Abgeordneten die gleichen Rechte haben müssten. Eine gesonderte Behandlung einzelner Personen sei mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
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Zur AktienanalyseDer Bericht bleibt damit trotz der angekündigten Weitergabe an den Ausschuss offiziell eingestuft. Nach Angaben der Ministerin sei ein höheres Maß an Transparenz unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen nicht machbar.


