Bayer verliert Glyphosat-Prozess in den USA
Berufungsgericht lehnt Schutz vor weiteren Klagen ab

Der Pharmakonzern Bayer hat vor einem US-Berufungsgericht eine Niederlage im Zusammenhang mit Klagen wegen des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup erlitten. Das 11. Berufungsgericht in Atlanta entschied, dass Bayer nicht vor weiteren Klagen geschützt ist. Diese Entscheidung betrifft den Fall eines Arztes aus Georgia, der behauptet, durch die Nutzung von Roundup Krebs entwickelt zu haben. Dieses Urteil ist ein weiterer Rückschlag für Bayer in einer Reihe von Prozessen, die das Unternehmen in den Vereinigten Staaten führt. Die Klagen könnten potenziell Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen.
Bayer hatte gehofft, dass das Berufungsgericht eine andere Entscheidung treffen und somit die Möglichkeit eröffnen würde, dass der Oberste Gerichtshof der USA sich der Sache annimmt. Ein landesweites Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte für Bayer vorteilhaft sein und die Haftung des Unternehmens im Zusammenhang mit Roundup begrenzen. Der Konzern steht weiterhin voll und ganz hinter seinen Roundup-Produkten und betrachtet sie als sicher. Diese Position steht im Gegensatz zu den Vorwürfen, die Bayer seit der Übernahme von Monsanto, dem Entwickler von Glyphosat, begleiten.
Weltweit haben Behörden Glyphosat mehrheitlich als nicht krebserregend eingestuft. Eine Ausnahme bildet die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO, die den Wirkstoff 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ bewertete. Diese unterschiedlichen Bewertungen sind Kernpunkt der anhaltenden Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen um den Einsatz von Glyphosat.
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